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AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?
Ich denke da wird kein Unterschied nach Art der gesetztlichen Rente gemacht, entscheidend ist das Alter bei Eintritt.
Falls Du schwerbehindert bist, kannst Du dafür einen Sonderausgabenpauschbetrag in Abh. vom Grad der Behinderung ansetzen bzw. der wird vom FA von den "Einkünften" abgezogen. |
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