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  #1  
Alt 30.05.2007, 09:12
Benutzerbild von Katrin A.
Katrin A. Katrin A. ist offline
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Registriert seit: 02.11.2006
Beiträge: 376
Standard Resturlaub????

Hallo,ihr Lieben.

Ich hoffe mein Anliegen paßt hierher,zumindestens geht es
um meine Rechte.

Ich bin AUgust 06 erkrankt und war nun bis Mai 07 krank geschrieben.
Nun sagte gestern mein Chef,dass mein Resturlaub aus 2006
ersatzlos gestrichen wurde,da ich ihn nicht bis März 07
genommen habe!!!WIE AUCH?????
Ist das rechtens????
Hätt ich das gewußt,hätt ich mir was überlegt,um den Urlaub
nicht zu verschenken.
Wo kann ich das in Erfahrung bringen???

WÄre sehr dankbar für Tips von Euch und eure Erfahrungen!!!!

Alles Liebe,Katrin
__________________
]
Mach kaputt-was dich kaputt macht
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  #2  
Alt 30.05.2007, 10:01
Julie C. Julie C. ist offline
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Beiträge: 549
Standard AW: Resturlaub????

Hallo, Katrin !

Zu diesen Thema haben wir schon einen Thread (einfach anklicken) und dort
findest Du auch einige Links, unter denen Du weiter Infos finden wirst.

Zu beachten ist aber wohl auf jeden Fall, dass das Bundesurlaubsgesetz nicht
unbedingt auf Dich zutreffen muss. Entscheidend wird sein, was im Tarifvertrag
geregelt ist. Sorry - aber so gut kenne ich mich damit auch nicht aus.

Warte bitte noch ein bißchen, denn sicherlich werden sich hier noch andere
User zu Wort melden.
__________________
Viele Grüße
Julie

Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II,
ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum
Deutschland

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
(B. Brecht)
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  #3  
Alt 30.05.2007, 10:19
Juli 26 Juli 26 ist offline
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Standard AW: Resturlaub????

Hallo Katrin,

ich bin im Dez. 06 krank geworden , hatte da auch nur noch 4 Tage Urlaub. Habe mich dann bei meiner Zuständigen Stelle informiert. Ich hätte auch den Urlaub bis Ende März nehmen müssen... Habe da auch noch mal gefragt, wie es auchssieht bei Krebs ect. Sie meinten nur, ich soll das mal mit meinen Arbeitgeber besprechen. Ich habe da aber nicht mehr angesprochen.
Bei mir ging es ja auch nur um 4 Tage.

Lg Juli
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  #4  
Alt 30.05.2007, 14:19
Anke66 Anke66 ist offline
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Ort: Oberschwaben
Beiträge: 494
Standard AW: Resturlaub????

Hallo Katrin!

Ich hatte letztes Jahr noch keinen einzigen Tag Urlaub genommen. Daher sind mir 20 Urlaubstage verfallen und 10 Urlaubstage habe ich auf mein "Lebensarbeitszeit-Konto" bekommen. Aber es kommt immer auf den Tarifvertrag an. Meine Firma ist in der "Chemie" und ansonsten tariflich immer so großzügig, dass mir die 20 Tage nicht wehtun. Das Urlaubsgeld habe ich nämlich trotzdem bekommen.

Aber informiere Dich mal wegen des Tarifvertrags.

Alles Liebe für Dich,
Anke
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  #5  
Alt 23.07.2007, 22:30
Benutzerbild von minimops
minimops minimops ist offline
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Registriert seit: 07.03.2007
Beiträge: 151
Standard AW: Resturlaub????

arbeitsrechtlich ist es so dass der urlaub wenn man längere zeit
krank ist nicht verfällt. es ist sogar so, dass du in der zeit während
du krank bist, urlaubsanspruch hast. wenn du aus einer langen krankheit
heraus kündigst, und somit den urlaub nicht nehmen kannst, hast du
sogar das recht, dir diesen auszahlen zu lassen.

gruss ulli




Zitat:
Zitat von Katrin A. Beitrag anzeigen
Hallo,ihr Lieben.

Ich hoffe mein Anliegen paßt hierher,zumindestens geht es
um meine Rechte.

Ich bin AUgust 06 erkrankt und war nun bis Mai 07 krank geschrieben.
Nun sagte gestern mein Chef,dass mein Resturlaub aus 2006
ersatzlos gestrichen wurde,da ich ihn nicht bis März 07
genommen habe!!!WIE AUCH?????
Ist das rechtens????
Hätt ich das gewußt,hätt ich mir was überlegt,um den Urlaub
nicht zu verschenken.
Wo kann ich das in Erfahrung bringen???

WÄre sehr dankbar für Tips von Euch und eure Erfahrungen!!!!

Alles Liebe,Katrin
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  #6  
Alt 24.07.2007, 21:55
J.F. J.F. ist offline
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Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 1.483
Standard AW: Resturlaub????

Hallo minimops / ulli,

tut mir leid, leider muss ich da ein bisschen korrigieren. Klar, hast Du solange Du beschäftigt bist, Urlaubsanspruch. Der muss aber laut BUrlG bis zum Ende des jeweiligen Jahres genommen werden. Nur in bestimmten Ausnahmesituationen kann bis zum 31.03.des Folgejahres ein Übertrag vorgenommen werden. Danach verfällt er. Ausnahme: Spezielle Absprachen mit dem Arbeitgeber oder Tarifverträge, die diesbezüglich eine andere Absprache getroffen haben. Beispiel: Du bist im Jahr 2005 erkrankt und erst im Jahr 2007 wieder "auf Arbeit". Der nicht genommene Urlaub 2005 ist endgültig zum 31.03.2006 verfallen. Der Urlaub aus dem Jahr 2006 kann bis zum 31.03.2007 noch genommen werden. Das mit dem Auszahlen ist auch so ein Irrglauben. Nicht genommener Urlaub ist eigentlich nur dann zu vergüten, wenn der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet. Nicht im Laufe eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber ist eigentlich verpflichtet den Arbeitnehmer in Urlaub zu schicken und darf Urlaub nicht abgelten. Wird aber in der Praxis oft ignoriert.

Viele Grüsse
JF
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  #7  
Alt 24.07.2007, 22:22
Benutzerbild von minimops
minimops minimops ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 07.03.2007
Beiträge: 151
Standard AW: Resturlaub????

der urlaubsverfall hält vor gericht nicht stand. mein bruder führt eine
firma, und ein angestellter hat erfolgreich seinen urlaub aus 2 jahren
krankheit sich bei kündigung auszahlen lassen.
Gruss Ulli



Zitat:
Zitat von J.F. Beitrag anzeigen
Hallo minimops / ulli,
tut mir leid, leider muss ich da ein bisschen korrigieren. Klar, hast Du solange Du beschäftigt bist, Urlaubsanspruch. Der muss aber laut BUrlG bis zum Ende des jeweiligen Jahres genommen werden. Nur in bestimmten Ausnahmesituationen kann bis zum 31.03.des Folgejahres ein Übertrag vorgenommen werden. Danach verfällt er. Ausnahme: Spezielle Absprachen mit dem Arbeitgeber oder Tarifverträge, die diesbezüglich eine andere Absprache getroffen haben. Beispiel: Du bist im Jahr 2005 erkrankt und erst im Jahr 2007 wieder "auf Arbeit". Der nicht genommene Urlaub 2005 ist endgültig zum 31.03.2006 verfallen. Der Urlaub aus dem Jahr 2006 kann bis zum 31.03.2007 noch genommen werden. Das mit dem Auszahlen ist auch so ein Irrglauben. Nicht genommener Urlaub ist eigentlich nur dann zu vergüten, wenn der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet. Nicht im Laufe eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber ist eigentlich verpflichtet den Arbeitnehmer in Urlaub zu schicken und darf Urlaub nicht abgelten. Wird aber in der Praxis oft ignoriert.

Viele Grüsse
JF
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  #8  
Alt 30.07.2007, 01:32
Gerda1 Gerda1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2006
Beiträge: 24
Standard AW: Resturlaub????

Hallo!
Also irgendwie ist doch logisch das Urlaub verfällt.
Wenn man mal bedenk das jemand im Januar 2007 krank wird und noch keinen Urlaub genommen hat und im Jahr 2009 die Arbeit wieder aufnehmen kann, dann hätte derjenige im Jahr 2009 90 Tage Urlaub ( wenn man von 30 Urlaubstagen ausgeht).
Also hätte man nochmal 18 Wochen Urlaub im Jahr 2009.
Wie soll ein Arbeitgeber das bitteschön mitmachen???
Und wie das erst auf die Kollegen wirken würde.
Sorry aber es wäre nur richtig das Urlaub verfällt alles andere wäre für den Arbeitgeber völlig unzumutbar.

Und wenn ich lese wenn ich das gewusst hätte das Urlaub verfällt hätte ich das anders geregelt, sorry aber da geht mir die Hutschnur hoch.
Wenn man krank ist ist man krank.

Gruß
Gerda
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