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#1
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AW: Schwerbehinderten-Ausweis ?
Hallo Borris
bei einem Schwerbehindertenausweis wird geschaut inwiefern du Einschränkungen hast in Bezug auf die gleiche Altersgruppe. Wenn ein 99 Jähriger sagt ich kann keine 2 KM laufen gibt das keinen Schwerbehinderung, weil die meisten 99 nicht mehr so fit sind. Bei Krebserkrankungen gibt es feste Anhaltspunkte, die für einen bestimmten Zeitraum (heilungsbewährung) einem einen fast fixen Grad der Behinderung geben. Wie das bei einem Seminon ist weiß ich nicht. Aber die Schmerzen und Bewegungseinschränkung könnten ein Grund für ein gdB sein. Versuche es einfach Barbara p.S. hab jetzt keine URL zur Hand es gibt die Anhaltspunkte auch online /google einfach |
#2
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AW: Schwerbehinderten-Ausweis ?
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#3
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AW: Schwerbehinderten-Ausweis ?
Hallo
Ich möchte hier gerne nochmal einen Hinweis zum Behindertenausweis geben. Er hat evtl. leider auch Nachteile! Ich kann davon ein sehr "trauriges" Lied singen! Dieses sind meine Erfahrungen und die für mich daraus ergebenen Rückschlüsse: Punkt 1. Sollte man nämlich arbeitslos sein, zum Zeitpunkt der Überlegung- ja oder nein. Dann lieber nicht beantragen! Wenn jemand keine großen Beschwerden hat, ist durchaus möglich darauf zu verzichten. Einen Behinderungsgrad muss man bei einer Bewerbung angeben und es gibt kaum irgendwelche Arbeitgeber, die noch Behinderte einstellen! Hier schrecken schon die zusätzlichen Urlaubstage ab und die Angst vor vermehrtem Ausfall usw. Auch der Schutz wird als Nachteil gesehen – hier hagelt es lauter Ablehnungen, mit den kuriosesten Ausreden – Hurra – „überqualifiziert!“ "Sollte sich Verschlechterungen zeigen, kann man ja immer noch einen Antrag stellen oder der Arbeitgeber möchte gerne doch seine "Qoute" erfüllen." Punkt 2. Hat man jedoch einen unbefristeten Vertrag als Mitarbeite/rin, ist es sinnvoll, hier durch den Behindertenstatus den Kündigungsschutz zu bekommen und sich leichter wieder Einzugliedern, mit mehr Erholungsurlaub und dem kleinem steuerlichem Ausgleich. Achtung! Dieser nützt aber nichts, wenn eine Firma Insolvenz anmeldet – wenn damit zu rechnen ist -dann ist man doch arbeitslos und hier greift dann wieder Punkt 1! Dieses war mein Verhängnis - wobei ich sowieso nicht auf den Behindertenstatus verzichten konnte - eine Gehbehinderung ist nun mal nicht zu verschweigen/ verstecken. Mein Kündigungsschutz war somit für die "Katz"! Ich hoffe für Alle, dass Sie für sich einen guten Start - in eine gesunde, positive Zukunft - finden! Gruß Speedy
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NHL MALT-Lymphom Typ E II 2 , ED im Mai 2007 lange partielle Remission 08 (watch & wait) 2 Ballonerweiterungen Magenausgang 08 Ab September 2009 endlich Vollremission - Juhu!! 2011 - neue ganz kleine Herde - Vollremision weg = "watch & wait" reicht noch aus Die berühmte "Schaufel", für mein Mundwerk habe ich, vorsichtshalber, gut versteckt! - das bleibt auch so! |
#4
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AW: Schwerbehinderten-Ausweis ?
Danke Speedy,
das hast Du alles richtig erläutert. Diese Erfahrungen musste ich auch machen hinsichtlich SB und Arbeit. Mein Ausweis läuft nächstes Jahr aus, also wenn nicht wieder was dazu kommt. Dann könnte ich mich nochmal bewerben, aber dann wirds knapp mit dem Alter, mit 60 nimmt einen doch auch keiner mehr. Alles Gute Dir weiterhin. Gruss Altmann |
#5
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AW: Schwerbehinderten-Ausweis ?
Lieber Altmann,
da drücke ich Dir ganz kräfig die Daumen, dass Du nicht vom Regen in die Traufe kommst! Ganz viel Glück- besonders für die Gesundheit - ist ja schließlich doch das Wichtigste - oder ? Ich bin zwar noch keine 50 Lenze , jedoch mein Gehbehinderung mit Rollstuhlbenutzung für längere Strecken, wird mir erhalten bleiben - ist halt leider so- also auch SB -besser als Radieschen von unten! Speedy
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NHL MALT-Lymphom Typ E II 2 , ED im Mai 2007 lange partielle Remission 08 (watch & wait) 2 Ballonerweiterungen Magenausgang 08 Ab September 2009 endlich Vollremission - Juhu!! 2011 - neue ganz kleine Herde - Vollremision weg = "watch & wait" reicht noch aus Die berühmte "Schaufel", für mein Mundwerk habe ich, vorsichtshalber, gut versteckt! - das bleibt auch so! |
#6
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AW: Schwerbehinderten-Ausweis ?
Zitat:
mfg |
#7
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AW: Schwerbehinderten-Ausweis ?
Hallo!
Sollte in diesen fünf Jahren nichts nachkommen, wovon man ja im allgemeinen ausgeht, gehen die 50 %GdB verloren! Mein Mann wurde trotz Muskelentnahme nach seinem Sarkom und diverser Einschränkungen nach 5 Jahren von 80% auf 30 % herabgestuft. Auch der VDK konnte nicht helfen. Viele Grüße, Sanne P.S. Eine Schwerbehinderung muss man seinem neuen oder alten Arbeitgeber nicht nennen. Allerdings hat man dadurch auch keinen Anspruch auf die Vergünstigungen wie z.B. 5 Tage mehr Urlaub und Kündigungsschutz. |
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