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  #1  
Alt 29.01.2008, 14:46
susanne42 susanne42 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2007
Ort: Dortmund
Beiträge: 46
Standard Schwerbehindertenausweis

Hallo,
kann mir wohl jemand sagen wieviel prozent man bekommt, wenn man eine magenresektion hinter sich hat mit metas an der leber und chemo bekommt.
liebe grüsse
susanne
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  #2  
Alt 29.01.2008, 22:43
müffelchen müffelchen ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Ort: Saarland
Beiträge: 18
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo Susanne, mein Mann hat auf Grund einer 2/3 Magenresektion sofort ohne Probleme 100% bekommen für 5 Jahre, da war bei ihm (im Antrag) noch keine Rede von Krebs. Danach wird wieder geprüft. Allerdings denke ich, es hängt viel vom Amt oder Bearbeiter ab, denn ich kenne auch welche die weniger bekamen. Aber mit den Metas hat man, glaube ich, gute Chancen auf 100%.
Ich drücke Dir ganz fest die Daumen.
Gruß Anja
__________________
Wenn man stets in die Fußstapfen anderer tritt,
kommt man nur dort an, wo andere schon waren.
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  #3  
Alt 30.01.2008, 01:44
Benutzerbild von Rubbelmaus
Rubbelmaus Rubbelmaus ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Schönste Stadt am Rhein
Beiträge: 1.720
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

http://behinderung.org/
Nr. 19 anklicken, da kann man genau nachlesen, was für Voraussetzungen für eine Behinderung für den Schwerbehindertenausweis vorliegen müssen.

http://www.krebsgesellschaft.de/lk_s...rung,3129.html

http://www.global-help.de/ueberblick...tenrecht.shtml
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  #4  
Alt 11.02.2008, 13:17
Manfred200 Manfred200 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 2
Unglücklich AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo,habe einige Fragen zum Schwerbehindertenausweis.
Kurz zu meiner Situation: hatte ein "lokales niedrigmalignes Non-Hodgkin-Lymphom" welcher mir im Juli 2002 entfernt wurde. Danach bekam ich ein halbes Jahr lang Chemo´s und nochmals ein halbes Jahr Bestrahlungen.
Anfang Mai 2003, nach der Reha, erhielt ich meinen befristeten Schwerbehindertenausweis (50%), welcher bis Ende Dezember 2006 galt.
Eine Nachprüfung wurde für Januar 2006 vorgemerkt.
Im beigefügtem Merkblatt stand "Der Feststellungsbescheid ist ein rechtsverbindliches Dokument und dient, wie der Ausweis, als Nachweis für den Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen".
Im Januar 2006 erfolgte die Nachprüfung mit dem Vermerk "das der GdB nunmehr unter 50 beträgt" und der Ausweis zum 6.Mai 2006 eingezogen wird.

Meine Frage:
wieso können die meine Schwerbehinderung rückwirkend kürzen wenn es ein rechtsverbindliches Dokument ist?
In den Anhaltspunkten 2004 heißt es: Der Zeitraum des Abwartens einer Heilungsbewährung beträgt in der Regel fünf Jahre, usw.
Hat noch jemand Anhaltspunkte von 2002, habe im Internet nichts gefunden und muß Anfang März 2008 vor das Sozialgericht.
In den überarbeiteten Anhaltspunkten von 2005 steht 3 Jahre.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand weiter helfen könnte.
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