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AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???
Huhu zusammen
@ Kesrtin bei mir ging die Verrechnung schnell.... war alles innerhalb weniger Wochen verrechnet. Du bekommst die monatliche Rente sofort am Ende des laufendes Monats und die Verrechnungen evtl. etwas später (so war es bei mir) @ edi du musst dich 3 Monate vor Ende der Aussteuerung beim zuständigen Arbeitsamt (Arge Agentur für Arbeit) melden, du erhälts auch ein Schreiben deiner KK, die dich auffordert mit diesem Schreiben zur Arge zu gehen. dein Job behälts zu automatisch, teile deinem Arbeitgeber mit, dass du im laufenden Rentenverfahren bist. Du erhälts dann für 1 Jahr dann ALG 1 allerdings gilts du als nicht vermittelbar Das Geld nennt sich Nahtlosigkeitsgeld und entspricht in der Höhe dem ALG1 klingt etwas komisch, da du einen Arbeitsplatz hast .... aber genau für die zeit zwischen Ende des Krankengeldes und Beginn der Rente, ist die ARGE zuständig ist halt nur ein Verteilen der Zuständigkeit. Beachte aber das du d bei der Arge auch auf das Nahtlosigkeitsgeld (also nicht vermittelbar auf dem Arbeitsmarkt bist) also du bekommst dann das ALG nach §125 (nahtlosigkeitsgeld) und nicht das ALG nach §117 Hier kann dir aber auch er VDK helfen Nach Ende der Zeitrente beginnt das "Spiel" von vorne 3 Monate vor Ablauf bei der ARGE melden. Am besten 6 Monate vor dem Ablauf einen Verlängerungsantrag stellen.... Die Wege bei der DRV sind langsam.... Ob dein Arbeitgeber dich wiedereinstellen kann weiß ich nicht; vielleicht gibt es ja die Möglichkeit deinen Arbeitsplatz behinderten gerecht zu strukturieren. Hier ist dann das Integrationsamt gefragt.. Das Integrationsamt zahlt Maßnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes so fern es möglich ist. Beim ersten Antrag hat es von Ende Dezember bis Mitte März gedauert mit Widerspruch beim zweiten Mal ohne Gutachter insgesamt von Mitte Januar bis Anfang Mai... nicht immer ist die DRV unmöglich.... Barbara |
#2
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AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???
Hallo Barbara,
du hattest hier geschrieben, dass ich mal nach Abschlägen schaun sollte, meine Zurrechnungszeiten sind nur bis zum 60. Lebensjahr ausgerichtet. Was mache ich nun??? Es gab ja ein neues Urteil, wegen Abschlägen. Irgendwie raucht mir da vollkommen der Kopf, hast du einen Tipp für mich??? LG Kerstin |
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