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  #1  
Alt 28.08.2008, 10:29
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Liebe Conny

ich könnte mir vorstellen, dass "absehbare Zeit" für den Fall zu Fall unterschiedlich gehandhabt wird.
Dies entnehme ich den längen der EM Renten, denn dort steht auch immer wieder für absehbare Zeit.
Ich denke, dass man dann den Durchschnittswert ermittelt (hlört sich vielleicht doof an und hart aber ich bin schlecht im formulieren). Also die durchschnittliche Überlebensrate....diese ist leider beim BSDK nun mal leider so... wird die absehbare Zeit kurz sein.

Wenn du kämpfen möchtest dann kämpfe!!!!! Es wäre traurig nur zu heiraten um versorgt zu sein, aber anscheinend gibt es immer noch Menschen die das tun und "ausnutzen", deshalb auch die Gesetzte dagegen. Der Kampf wird bestimmt nicht einfach sein ich drücke dir die Daumen dafür.

Traurig ist dass die Behörden einem gleich eine Versorgungsehe einreden wollen.
Mein Mann hat mich auch trotz meines NHL geheiratet aus LIEBE.

Viel Glück und alles Gute für dich

Barbara
  #2  
Alt 28.08.2008, 14:09
Benutzerbild von Conny44
Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Hallo ihr Lieben,

ich danke euch sehr für eure Antworten, auch für die einfühlsamen Worte.
Offenbar kann uns die Frage wirklich nur die DRV beantworten, also abwarten. Denn immerhin haben die den Begriff „absehbare Zeit“ in ihren Formularen aufgenommen. Ergo muss es – zumindest in ihren eigenen Reihen - eine Definition dazu geben.

Zusammenfassend möchte ich aber nochmal sagen, dass einfach nur gesetzlich vermutet wird, dass es sich um eine Versorgungsehe handelt. Diese Vermutung ist widerlegbar, auch dieses beinhaltet das Gesetz. Die materielle Beweislast obliegt mir, aber die Ermittlung der maßgeblichen Umstände obliegt nach dem Amtsermittlungsgrundsatz dem Rentenversicherungsträger.

Und da liegt der Haken: Es wurde NICHT ermittelt. Wir haben immerhin Akteneinsicht genommen und konnten genau das feststellen.
Es liegt ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes meines Mannes vor und eine eigene wahrheitsgetreue Stellungnahme von mir. Beides wurde ignoriert. Da kann nicht eine dahergelaufene Ärztin, die meinen Mann NICHT kannte und NICHT behandelt hat, einfach mal behaupten (entgegen des behandelnden Arztes), dass zum Zeitpunkt der Eheschließung das Todesurteil schon feststand ohne nähere Erklärung dazu, was sie veranlasste, sich göttliche Fähigkeiten anzumaßen.
Auch dass die Prognosen bei Bauchspeicheldrüsenkrebs schlecht sind, rechtfertigt dies nicht. Denn es geht um den damaligen Gesundheitszustand und nicht um den „REGELFALL“. Die mediane Überlebenszeit nach Resektion liegt bei 12-18 Monate, mein Mann lebte 32 Monate damit. Nach der 1. OP wurde ihm gesagt von einem Onkologen, den er dann wechselte, dass er Weihnachten 2006 statistisch gesehen nicht erleben würde. In fast allen Fällen bilden sich Metastasen an der Leber, mein Mann hatte keine …. und, und, und …..
Da das Gesetz besagt, dass es bei der Widerlegung um den konkreten Einzelfall geht, dann ist dieser Fall auch individuell zu bearbeiten und sind nicht alle Beweise unter den Tisch zu kehren ohne weitere Erklärung. Diese Ärztin hat sicherlich medizinische Kenntnisse, ist aber auch nur ein Schreibtischtäter. Es muss noch nicht einmal sein, dass sie je in ihrem Leben praktiziert hat und schon gar nicht, dass sie sich mit der eher seltenen Krankheit BSDK auskennt.
Und die will ganz kurz und knapp mit einem „doch“ etwas beurteilen können? Ich habe mittlerweile mehr Kenntnis sowohl theoretisch als auch praktisch mit dieser Krankheit, dass ich mir nicht die Butter vom Brot nehmen lasse.
Fakt ist nämlich, dass die DRV gegen den Amtsermittlungsgrundsatz verstoßen hat.

Also wir werden sehen, wie es weitergeht. Unsere weiteren Beweismittel konnten wir noch gar nicht anführen, da wir eben an diesem Punkt festhängen.

Und nochmal zur Erinnerung - die Widersprüchlichkeit:

***Ende November 2007 – alle Unterlagen, Krankenhausberichte und ärztlichen Stellungnahmen reichten NICHT aus, um EU-Rente zu erhalten
***21.09.2007 – Das Todesurteil stand aber schon 2 Monate vorher fest

Resümee der Rentenversicherung: Auch ein schon fast Gestorbener kann immerhin noch arbeiten gehen?????
Tschuldigung, aber da krieg ich das große

Übrigens sitze ich nicht 24 Stunden hier und kämpfe um die Witwenrente. Das läuft doch nebenbei. Außerdem habe ich momentan Urlaub und konnte mich mal intensiver damit beschäftigen.

Habt nochmal vielen Dank!

PS: Achso, nur mal am Rande: Ein Grund unserer innigen Verbundenheit und Liebe war, dass mein Mann genauso eine Kampfsau war wie ich.
__________________
Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!

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mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007
meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011

Geändert von Conny44 (28.08.2008 um 15:39 Uhr) Grund: Rechtschreibung
  #3  
Alt 28.08.2008, 20:51
silverlady silverlady ist offline
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Beiträge: 1.973
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

liebe Conny

ich verstehe dich nur zu gut. Als mein Männe starb habe ich die Krankenkasse verklagt. Mir ging es um die Anerkennung der besonderen Härte. Zwar habe ich meinen Prozess verloren aber mir ging es um das Prinziep. Die Anerkennung wurde mir mit fadenscheinigen Gründen verwehrt. Und das kann ich nicht verstehen.

Jede Entscheidung von der Rentenkasse und Krankenkasse muss meiner Ansicht nach eine individuelle Entscheidung sein. Jeder Arzt, jede Krankenschwester jeder Anwalt muss individuell seine Entscheidungen treffen. Nur die Ämter brauchen das nicht.
Stellt euch doch mal vor, die Rentenversicherer entscheiden über eine Zeitrente und sagen dann , die Rente gibt es nur 5 Monate weil die Überlebenszeit nur 5 Monate beträgt. Wer früher stirbt hat Pech gehabt wer länger lebt auch.
Das wäre doch auch so verkehrt wie diese Entscheidung bei Conny.

Wenn ich dir helfen kann funk mich an.
silverlady
  #4  
Alt 28.08.2008, 21:26
chrisi0211 chrisi0211 ist offline
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Beiträge: 938
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Hallo Conny!

Ich habe Euren Thread von vorne bis hinten durchgelesen, was ja ganz schön anstrengend war , ich bin mir auch sicher, daß es bei Euch Liebe war und ist und keine Versorgungsehe.

Aber allein, mit Betonung auf allein der Gedanke, daß Du zu Jörg gefunden hast, ihn lieben gelernt hast unter den Umständen seiner Krankheit wird wahrscheinlich schon so gesehen, daß Du da eventuell eben andere Absichten auch gehabt haben könntest (Erbschaft, Rente etc.), denn ein Amt und auch die Vernunft sagen einem, daß sich eine Frau doch freiwillig so was nicht antun wird, denn jeder weiß, daß die Prognosen auf Heilung leider sehr ungünstig sind bei BSDK und der verbleibende Lebensweg alles andere als ein Spaziergang ist.
Ein Amt kennt und interessiert meist halt auch nicht die Gefühle, bei einem Gerichtsprozeß, wo ich geklagt hatte (da ging es um was ganz anderes), sagte der Richter mir ganz trocken, daß wir das hier sachlich abhandeln und Gefühle und Emotionen im Gerichtssaal keinen Platz haben .
Bei uns in Österreich würde sich so eine Frage gar nicht stellen, weil da erst ein Anspruch besteht nach 3-jährige Ehe (bin mir nicht sicher, ob sie das nicht sogar auf 5 Jahre erhöht haben, da müßte ich nachlesen).

Conny, ich bin mir sicher, daß Du Jörg sehr geliebt hast, Dein Schmerz über seinen Verlust unerträglich ist und ich wünsche Dir von ganzem Herzen, daß Du diesen Kampf gewinnst, aber bitte sei nicht zu sehr enttäuscht, wenn das nicht der Fall ist, wenn sie bei ihrer Meinung bleiben.
Dein Jörg wird auf ewig in Deinem Herzen sein, ich finde, daß das viel wichtiger ist und mehr wert ist als eine Rente - zumal Du schreibst, daß Du eh selber versorgt bist.

lg Chrisi
  #5  
Alt 28.08.2008, 22:12
Benutzerbild von Conny44
Conny44 Conny44 ist offline
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Beiträge: 1.264
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Hallo,

nochmals danke.
Chrisi, ich weiß, du meinst es lieb, aber:

Zitat:
denn ein Amt und auch die Vernunft sagen einem, daß sich eine Frau doch freiwillig so was nicht antun wird
Ein Urteil darüber, was vernünftig oder unvernünftig ist, steht weder einem Amt noch sonstwem zu, sondern ihre Pflicht ist es, sich auf die Beweise, die ihnen vorliegen, zu konzentrieren. Und diese Beweise beziehen sich auf den EINZELFALL Jörg und Conny.
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  #6  
Alt 28.08.2008, 22:12
Benutzerbild von Neverend
Neverend Neverend ist offline
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Registriert seit: 24.03.2008
Ort: Schweiz
Beiträge: 315
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Liebe Conny,

Ich kann mir gut vorstellen wie sehr es in Dir kocht und brodelt über diese Ungerechtigkeit.

Ich würde mich an Deiner Stelle rechtlich beraten lassen über Deine Aussichten und dann würde ich vorsichtig abwägen...

Ich kenne nur die Gesetzte der Schweiz. Hier genügt 1 Tag Ehe, zbs durch Nottrauung, und die Frau erhält eine Rente sofern sie Kinder aufzieht
(Eigene oder Pflegekinder oder gemeinsame ) Ohne Kinder muss man 45 Jahre alt sein, oder min. 5 Jahre verheiratet.

Ich wünsche Dir viel Kraft

ud liebe Grüsse

Neverend
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"Du bist mein siebter Sinn, mein doppelter Boden,mein zweites Gesicht. Du bist eine meiner Farben, irgendwann find ich Dich wieder!"



mein Liebling 29.4.08

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  #7  
Alt 28.08.2008, 23:00
Gracefull Gracefull ist offline
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Beiträge: 13
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Schade, langsam bekommt die bewegende Geschichte "Jörg und Conny" für manche einen bitteren Beigeschmack.

Grace
  #8  
Alt 28.08.2008, 23:38
July July ist offline
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Registriert seit: 21.08.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

also ich habe versucht mich schlau zu machen und im kompletten SGB VI gibt es keine definition zu dieser "absehbaren zeit". ich hab mir sagen lassen das es eine ermessensentscheidung auf grund der medizinischen unterlagen und des bestehenden umfeldes ist. gab es eine gemeinsame wohnung, gemeinsame bankkonten, wie lange ging die partnerschaft vorher usw. alles punkte die bei der entscheidung wohl eine rolle spielen.

gruß

july
  #9  
Alt 28.08.2008, 23:41
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Tja Gracefull,

da stimme ich dir voll und ganz zu.

Nun, da die Anfangsfrage nach der "absehbaren Zeit" nicht geklärt werden konnte, klinke ich mich aus; bevor der bittere Beigeschmack zu Essig mutiert.

@ July: ja, das stimmt. Und wenn man jetzt alle Fakten -sofern sie hier genannt wurden- auf den Tisch legt, kann man (und das ist meine persönliche Meinung) eigentlich nur zu einem einzigen Ergebnis kommen.

Ich wünsche allen eine lebbare Zeit.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007

Geändert von Norma (28.08.2008 um 23:58 Uhr) Grund: Ergänzung
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