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#1
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
Hallo Pavot,
ob das tatsächlich so ist, dass Du einen Schwerbehindertausweis erhältst, entscheidet das Versorgungsamt. Bei diesem musst Du erst mal einen Antrag stellen, mit allen Unterlagen Deiner Krankheit. Die Höhe des Grades ist festgelegt nach verschiedenen Kriterien. Liebe Grüße Renate
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Ab einem gewissen Alter erzählt unser Gesicht unser Leben! |
#2
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
Hallo Pavot
Hab mir auch ein "MMchen" eingefangen,(TD0,41mm,Clark level III). Als in der Uni Bonn nach geschnitten wurde,hat mir der Sozialdienst der Uni gleich einen Antrag auf Schwerbehinderung mitgegeben. War erst geschockt aber der Doc meinte ich solle das auf alle Fälle in Anspruch nehmen. Mir stünden 50% für 5 Jahre zu( ich denke Dir auch ),was beinhaltet das Du dann einen besonderen Kündigungsschutz geniesst. Des weiteren erhälst Du zusätzliche Urlaubstage Ich bin Mitglied bei der VDK,hab denen den Entlassungsbericht gegeben(Uni-Bonn)und die stellen jetzt den Antrag,kann 2-3 Monate dauern. Ausweis gilt ab Diagnose-stellung,wende Dich am besten an das Versorgunsamt in Deiner Stadt. Ich kann nur für Deutschland sprechen. Liebe Grüsse Tina n. |
#3
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
...ich bin geschockt....das fühlt sich grad so an, als ob ich ernsthaft krank wäre.....
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Liebe Grüße Pavot ------------------------------------------------ 29.09.2008 SMM 0,5mm Clark Level II pT1a 22.02.2017 SMM 0,4mm Clark Level III pT1a |
#4
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
Hallo zusammen,
maßgebend ist nach wie vor die sogenannte "Knochentabelle" oder GdB Tabelle. Nach der richten sich in der Regel die Versorgungsämter. Dort heißt es "Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z. B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ); GdB/MdE-Grad während dieser Zeit nach Entfernung eines Melanoms im Stadium I (pT1-2 pN0 M0) oder eines anderen Hauttumors in den Stadien pT1-2 pN0-2 M0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 in anderen Stadien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden einen GdB/MdE-Grad von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdB/MdE-Grad entsprechend höher zu bewerten. Also schnellstmöglich beantragen. Außer dem Steuerfreibetrag gibt es 5 Tage Zusatzurlaub ab GdB (Grad der Behinderung) 50 hier könnt ihr nachlesen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales): http://www.bmas.de/coremedia/generat..._gutachter.pdf Alles Gute für euch malaba Geändert von malaba (30.10.2008 um 21:37 Uhr) |
#5
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
@all:
Vielen Dank ! Das waren sehr schnelle und sehr aufschlussreiche Tipps. Habe soeben den Antrag online ans Versorgungsamt gestellt. Muss nun nur noch Druckversion untershreiben und mit einem Foto zusammen hinterherschicken. ...ich fühle mich jetzt trotzdem plötzlich ziemlich krank....
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Liebe Grüße Pavot ------------------------------------------------ 29.09.2008 SMM 0,5mm Clark Level II pT1a 22.02.2017 SMM 0,4mm Clark Level III pT1a |
#6
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
Zitat:
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Liebe Grüße Pavot ------------------------------------------------ 29.09.2008 SMM 0,5mm Clark Level II pT1a 22.02.2017 SMM 0,4mm Clark Level III pT1a |
#7
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
Hallo zusmmen, ich habe heute meinen Ausweiss bekommen habe 80%, es ist aber nich nicht die Op mit dirn. Weiss jemand ob das überhaupt eine rolle spielt wenn ich meine OP hatte, wird das dann noch mal dazu gerechnet?? Ach ja was ich auch nicht weiss ist, kann ich jetzt damit auf einem Behindertenparkplatz stehen??? Wäre cool wenn ihr mir helfen könntet? lg Nessy
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Viva la Vida- Lebe das Leben |
#8
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
Hallo Nessy,
bist du denn gehbehindert? Gruss mischmisch |
#9
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
Hallo und guten Abend,
erst mal sorry, dass ich hier so reinplatze, halte mich normal bei den Weichteilsarkomen auf. Ich hätte mal ne kurze Frage, vielleicht weiss das jemand von euch. Wenn man Metastasen in der Leber hat, die wegen der Lage und Menge nicht operiert werden können, bekommt man dann die 100% auf Dauer oder nur zeitlich auf 5 Jahre begrenzt? Liebe Grüße Anja
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Wenn man stets in die Fußstapfen anderer tritt,
kommt man nur dort an, wo andere schon waren. |
#10
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
Hallo Müffelchen,
das hängt vom jeweiligen Versorgungsamt ab, wie stark sie die Beeinträchtigungen einschätzen. Die haben einen Ermessensspielraum. Normalerweise gibt es keine befristeten Ausweise mehr -außer bei malignen Erkrankungen bzw. bei Erkrankungen, die sich wieder bessern können oder sogar heilen können. Deshalb heißt es Heilungsbewährung. Wenn keine Heilung mehr möglich ist, d. h. die Beieinträchtigung nicht rückgängig gemacht werden kann, dann gibt es i. d. Regel einen dauerhaften Ausweis. Auf jeden Fall sollte, wenn sich ein Zustand verschlechtert, ein Antrag auf Überprüfung gestellt werden. Der befragte Arzt muss natürlich dann eine entsprechende Einschätzung abgeben. 50-80 % sind auf jeden Fall sicher. Bei 100 % gibt es nur etwas mehr Steuerfreibetrag. Viele Grüße, viel Kraft, viel Glück wünscht malaba |
#11
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
Hallo Ihr Lieben,
da habe ich gerade ganz andere Erfahrungen gemacht. Mir wurde 2007 nach der Feststellung von Gebärmutterkrebs und entsprechenden Operationen für fünf Jahre der Schwerbehindertenausweis mit 50% ausgestellt. Also bis 2012. Nun wurden dieses Jahr Lebermetastasen diagnostiziert, sie sind nicht operabel. Ich habe Chemotherapie bekommen, nun stabiler Stand. Im Sommer 2008 habe ich den nächsten Antrag beim Versorgungsamt eingereicht. Dieser Bescheid kam nun am 4.11.2008 und ich habe 100% erhalten. Merkzeichen habe ich keine gekriegt. Aber nun das Komische: Der Ausweis wurde verlängert bis 2010. Ich bin dann selber zum Versorgungsamt und habe gefragt. Tja, man gehe davon aus, dass bei der Diagnose die Lebenserwartung schon begrenzt ist, es wäre doch zu meinem Nutzen, wenn ich 2010 überprüft würde, vielleicht könnte ich dann ja ein Merkzeichen kriegen............. Nette Antwort, oder. also nichts mit unbefristetem Ausweis oder so. Heute war ich auf dem Finanzamt und habe den Freibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte ändern lassen, naja da ich Krankengeld bekomme, macht das eh nichts aus. Vielleicht bringt es dann was für den Lohnsteuerjahresausgleich 2009. Mal sehen. Übrigens: Ich gebe die Hoffnung nicht auf. Liebe Grüße Christina |
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