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#1
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AW: Schwerbehinderung
Hallo Zusammen,
finde das auch total spannend, hätte irgendwie nicht daran gedacht, dass sowas für eine Schwerbehinderung zählt. Kann man irgendwie nachlesen, was und wie da zählt. Würde mich auch mal interessieren. Danke und Grüße Marilynchen
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Think Pink! |
#2
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AW: Schwerbehinderung
Ja kann man nachlesen (ich hatte so einen Ratgeber von der Frauenärztin bekommen -Soziale Information 2008, Ratgeber Frauenselbsthilfe nach Krebs-)und da steht eigentlich auch wenn man noch Kinderwunsch hatte kriegt man für die Eierstöcke 20 %, zwar in jüngeren Lebensalter, aber das find ich unfair, denn selbst ich mit 39 hätte noch Kinder haben können, da ich ja schon geschieden war und mit dem neuen Partner eigentlich noch Kinder wollte, also ich überlege ob ich Widerspruch einlege...
Geändert von nitsrek1204 (17.12.2008 um 20:11 Uhr) Grund: Ratgebername vergessen |
#3
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AW: Schwerbehinderung
Dankeschön.Werd mich gleich morgen drum kümmern.Bin beim Psychiater und Psychotherapie.Ich denke mal,das sie dazu auch Stellung beziehen müssen.Natürlich auch mein FA.Ich weiß nur vom Amtsarzt,das ich Anrecht hätte auf Berufsunfähigkeitsrente........Hallo...ich bin gerade erst 30
Habt alle vielen Dank für die Infos. |
#4
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AW: Schwerbehinderung
ja genau das steht im Heft auch, aber sollte das nicht heißen, das der Verlust der Eierstöcke mitgezählt wird?
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#5
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AW: Schwerbehinderung
Das verstehe ich auch nichtDu wirst bestimmt Recht haben...mit dem Mann
Finde es sehr sehr gut,das dieses Thema eröffnet wurde.So können Unwissende wie ich auch Vorabinformationen bekommen. Vielen vielen lieben Dank dafür |
#6
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AW: Schwerbehinderung
ich habe 80% erhalten - für 10 Jahre.
Grund: Figo 3b - danach richtet sich wohl die Einstufung - nach Figo. (?) Arbeite jedoch fleissig seit Oktober vergangenen Jahres und hoffe, dass ich in 10 Jahren wieder Steuern bezahlen darf. (Im Moment zahle ich keine, ist hier so geregelt)
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Liebe Grüße Nikita Tapferkeit ist die Fähigkeit, von der eigenen Furcht keine Notiz zu nehmen. George Patton Geändert von nikita1 (17.12.2008 um 20:40 Uhr) |
#7
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AW: Schwerbehinderung
ich glaub ich werd morgen mal meinen Anwalt fragen, ich hab ja eine Rechtschutzversicherung...
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#8
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AW: Schwerbehinderung
hallo ihr lieben,
die einstufung richtet sich nicht nach behandlung,sondern nach "verlust der organe"so stehts zumindest in meinem bericht,wobei es keinen unterschied gibt,ob "nur" die gb oder auch die eierstöcke entfernt wurden! ich hab auch 50% und der antrag wurde direkt vom sozialdienst noch im kh gestellt! liebe grüsse mela |
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