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  #1  
Alt 29.12.2008, 05:52
Speedy Schneller Speedy Schneller ist offline
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Registriert seit: 27.06.2008
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Beiträge: 816
Standard AW: Welche Vergünstigungen bei Schwerbehinderung?

Hallo Kerstin,
also ich habe meine 50 % schon etwas länger.
Die genannten Vorteile sind da.
Doch für Ermäßigungen bei Fahrten, Eintrittsgeldern usw. ( laut meinen Erfahrungen!) reichen 50% nicht aus, da müssen es meistens mindestens 80 % sein.
Habe auf Reha mal eine Schiffsfahrt gemacht- hier waren 60% erforderlich, um eine Ermäßigung zu erlangen. Es liegt aber oft im Ermessen des Veranstalters, ob er Dir trotzdem Ermäßigung gibt.
Warscheinlich, sind diese Vorzüge nur Menschen mit dauerhaften Geh- oder Sehbehinderungen vorbehalten.
Ich hätte auch gerne die Ermäßigungen gehabt- ist ja mit Krankengeld schon recht knapp im Portmanie!
Viel Gesundheit im neuen Jahr wünscht Speedy
__________________
NHL MALT-Lymphom Typ E II 2 , ED im Mai 2007
lange partielle Remission 08 (watch & wait)
2 Ballonerweiterungen Magenausgang 08
Ab September 2009 endlich Vollremission - Juhu!!
2011 - neue ganz kleine Herde - Vollremision weg = "watch & wait" reicht noch aus

Die berühmte "Schaufel", für mein Mundwerk habe ich, vorsichtshalber, gut versteckt! - das bleibt auch so!
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  #2  
Alt 29.12.2008, 07:30
Ilse Racek Ilse Racek ist offline
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Beiträge: 3.386
Standard AW: Welche Vergünstigungen bei Schwerbehinderung?

@ll

ich fands toll, dass die Jahreskarte fürs Hallenbad um Einiges billiger war


__________________
Ilse
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  #3  
Alt 29.12.2008, 10:50
Benutzerbild von nitsrek1204
nitsrek1204 nitsrek1204 ist offline
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Registriert seit: 18.06.2008
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Beiträge: 1.040
Standard AW: Welche Vergünstigungen bei Schwerbehinderung?

Danke Euch schon mal,

ja wenn man krank ist, ist man doppelt bestraft, wenig Geld, krank... und viel Ausgaben... krank werden darf man heute gar nicht mehr...
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