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#1
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AW: Patientenverfügung & CO
Hallo Czilly,
ja - du hast recht (und ich habe mich wohl unglücklich ausgedrückt): Eine Patientenvollmacht ist -juristisch- nichts anderes als ein Dokument: ein "Vertrag" mit sich selbst (und ein typischer Vertreter dieses Vertragstyps ist z.B. das Testament). Für das Testament ist auch die notarielle Form NICHT vorgeschrieben -- aber wie die Praxis uns lehrt, ist es sehr sehr ratsam diesen "Vertrag mit sich selbst" vor dem Notar zu beurkunden. Und genauso verhält es sich mit der Patientenverfügung: Was nützt mir die tollste und beste Patientenverfügung, wenn diese dann, wenn sie angewandt und umgesetzt werden solll, von meinem "Vertragsgegenüber" nicht anerkannt wird, weil
Ich korrigiere mich also in soweit, als ich natürlich gemeint habe, dass so ein Vertragswerk nur dann seinen ihm zugedachten Zweck erfüllen kann, wenn es dann, wenn es drauf ankommt, von niemanden durch irgendwelche juristischen Winkeladvokatenzüge erschüttert werden kann. Bei einem notariellen Dokument sind solchen Versuchen von Anfang an in 99 Prozent der Fälle die Flügel gestutzt! Und ich kann nur noch eines draufsatteln: Trotz "vor dem Notar beurkundeter Generalvollmacht und Patientenverfügung" bei meiner mittlerweile schwerst dementen 92-jähr. Schwiegermutter hat es die Bank abgelehnt, dass ich über das Bank-Giro-Konto (mit)verfügen kann (sprich: ich wollte eigentlich "nur" online mitlesen können, was da alles an Geldbewegungen läuft, weil da zu viele "Sparverträge" abgeschlossen wurden, die für sich selber wiede rüber eine Kreditlinie auf dem Girokonto gegenfinanziert wurden ...). Der Fall geht nun über das Notariat den offiziellen Weg zur Bankenaufsicht ... Wie gesagt. notariell beurkundet -- und trotzdem hat sich die Bank geweigert. Zwischenzeitlich ist das Konto von mir gekündigt worden -- und von mir ein neues (bei einer anderen Bank) eröffnet worden (war etwas umständlich die Rentenzahlung und Krankenkassenabbuchungen da umzudirigieren ...) Macht euch alle nichts vor: Krankheit ist ein Wirtschaftsfaktor - ist ein Geschäft (geworden)! Und wenn da jemand ein Geschäft machen will, dann wird er versuchen, diese Ziele zu verfolgen. Wenn dabei eine nicht notariell beurkundete Patientenvollmacht diesen Zielen im Wege steht, was glaubt ihr, was da passieren wird? Liebe Grüße CH-Schneckerl |
#2
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AW: Patientenverfügung & CO
Hallo CH-Schneckerl.
Ganz kurz eine Frage. Ist diese Bank in der Schweiz? Ich kann mir das hier in dieser Art garnicht vorstellen. Aber bekanntlich k...... ja Pferde nicht nur vor Apotheken. Lieber Gruss Rosita |
#3
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AW: Patientenverfügung & CO
Hallo Rosita
nein - nicht Schweiz (ich weiß: mein Nickname weckt da gewisse Assoziationen, was ja auch so i.O. geht ..) Ich wohne in Südbayern - genügt das? Und es war eine Bank, die genossenschaftlich organisiert ist. Grüße CH-Schneckerl |
#4
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AW: Patientenverfügung & CO
hallo Mischmisch,
es ist bei deutschen Banken nicht anders. Als meine Mutter starb - und mein Vater ist dement - war ich gezwungen, diese Vorsorgevollmacht (eine komplette Generalvollmacht...) zur Anwendung zu bringen. Und das, obwohl ich schon lange eine Kontovollmacht "über den Tod hinaus" habe. Da aber mein Vater noch lebt - und es ein gemeinsames Konto war - hätte ich keinen Zugriff auf die Konten meiner Eltern mehr gehabt. Mit der Vollmacht hat es sich dann relativ schnell geregelt. @ Anja, du solltest jetzt denken - und das gründlich. Keiner findet es prickelnd, für den Fall vorzusorgen, wo er dann nicht mehr selber entscheidungsfähig ist. Ich habe es vor Jahren gemacht, als ich wieder anfing, Motorrad zu fahren. Ich liebe das biken... naja... inzwischen komm ich leider auch nicht mehr dazu .... aber es war mir immer bewußt, daß auch was passieren kann. Damals hatte ich meine Mutter eingesetzt als Bevollmächtigte, bis das nicht mehr ging von ihrer Seite aus. Jetzt ist es ein Cousin von mir, der außerdem noch Anwalt ist. Ich habe es damals gemacht als eine Art von "Regenschirm". Hat man ihn dabei, dann braucht man ihn meist nicht Keiner hofft, daß es je nötig ist, daß so eine Vollmacht zur Wirkung kommt. Aber wenn das dann doch der Fall sein sollte, dann ist man bescheiden dran, wenn man sie nicht hat. Mein Vater ist mein nächster Verwandter - aber der ist schwer dement und würde noch nicht mal mehr begreifen, was vor sich geht. Und dann würde ein Amtsvormund eingesetzt werden im Zweifelsfall. Eine Entscheidung nach Aktenlage eines völlig Fremden, der mich nicht kennt und nichts von mir weiß, nicht weiß wie ich denke und was ich will? Danke... aber nein danke! Vorallem aber ist auch eine Patientenverfügung nötig, die den klaren Willen erklärt. Wenn es dann mal so ist, daß gar nichts mehr geht, dann will ich auch, daß man mich gehen läßt - und nicht das letzte bißchen Energie aus meinem Körper rauspreßt, bis auch der endgültig versagt. Als es mit meiner Mutter zu Ende ging letztes Jahr, da habe ich dafür gesorgt, daß sie ruhig und ohne Schmerzen oder Angst sterben konnte. Sie hatte zwar keine Patientenverfügung, aber ich kannte ihren Willen und vorallem ihre grundsätzliche Einstellung dazu. Und ich habe deswegen auch - noch in Absprache mit meiner Mutter kurz vor ihrem Tod - danach unseren Hausarzt "ausgesucht", der sie zuhause dann betreuen sollte. Da meine Mutter selber Ärztin war, wußte sie, welchen Kollegen sie da dann noch vertrauen konnte. Sowas muß man sich alles vorher überlegen. Man kann seinen Willen nur solange kund tun, solange man selber noch "bei Sinnen" ist - und damit entscheidungsfähig. Für jeden von uns - und wirklich für JEDEN - kommt der Tag. Ob Krankheit oder Unfall... es trifft uns alle irgendwann. Gut, wenn man dann vorgesorgt hat.
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Liebe Grüße, Cori Als Angehörige kam ich, als Hinterbliebene blieb ich. Mama: 4.10.1924 - 29.6.2009 |
#5
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AW: Patientenverfügung & CO
Ja, auf jeden Fall! Wobei ich der Meinung bin, dass auch jeder Mensch, der noch halbwegs Hirn übrig hat, das machen sollte, aus Rücksicht auf seine Angehörigen. Schließlihc kann dich morgen auch einfach ein Auto erwischen.
Habe das bereits vor 8 Jahren gemacht, alle ein oder zwei Jahre unterschrieben, und mein Neurochirurg war sehr glücklich, als ich ihm das vor der ersten OP gegeben habe und das noch mal verbal bestätigt habe. |
#6
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AW: Patientenverfügung & CO
Hallo ihr Lieben,
Ich habe auch anlässlich der Verlassenschaftauflösung meiner Mutter, die am 4.7.09 nach 2-jähriger Schwerstbehinderung verstorben ist, beim Notar eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten für mich erstellen lassen. Da meine Mutter keine Versorgevollmacht für sich erstellt hatte, wurde ich vom Gericht als Sachwalterin eingesetzt. Ich wollte im Falle es einmal notwendig sein sollte meinen Angehörigen diese Bürokratie, die ich als Sachwalterin meiner Mutter erfahren musste, ersparen. Alle Ausgaben musste ich aufzeichnen und diese wurden jährlich vom Bezirksgericht überprüft. Da ich von der Buchhaltung komme war das für mich nicht zu schlimm aber meine Lieben haben Talente eher auf anderen Gebieten. Die Vorsorgevollmachten sind so aufgeteilt, dass mein Mann in erster Linie drann ist, wenn er nicht kann rückt meine ältere Tochter nach und wenn auch diese nicht kann ist meine jüngere Tochter an der Reihe. Patientenverfügung habe ich auch beim Notar erstellen lassen, da ich bei meiner Brustkrebsdiagnose vor 2 Jahren endlich begriffen habe, dass ich nicht unbedingt 88 Jahre alt (so wie meine Mom) werde. Ich fühl mich derzeit "gesund" aber ich kann sagen, dass ich alles geregelt habe, das ich zur Zeit kann. Liebe Grüße Ilse |
#7
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AW: Patientenverfügung & CO
Guten Abend,
im Frühjahr 2008 hat meine Schwiegermutter eine Vorsorgevollmacht incl. Patientenverfügung vom Notar erstellen lassen. Auf mein Betreiben hin. Sie war damals noch bei klaren Sinnen und wusste, was sie unterschrieb. Was ich damals vermutete, hat sich dann im Laufe der Zeit bestätigt. Anfang dieses Jahres mussten wir sie in einem Pflegeheim unterbringen. Bereits seit einiger Zeit kann sie ihre Rechtsgeschäfte nicht mehr selbstständig ausführen. Ihre Vorsorgevollmacht hat das für mich bisher zum Kinderspiel gemacht. Von der Bank, über Krankenkasse/Pflegeversicherung und Sozialstationen, die für sie angegiert wurden, Ärzte, die wir konsultieren mussten, bis hin zur Einweisung ins Pflegeheim gab es keinerlei Schwierigkeiten für mich. Die Vorlage der Vorsorgevollmacht genügte in allen Fällen. Die Kündigung von diversen Versicherungen und Vereinen war kein Problem. Eine Kopie der Vollmacht genügte und meine Unterschrift wurde anerkannt. Für mich war das besonders wichtig, da ich "nur" der Schwiegersohn bin, also nicht mal ein leiblicher Verwandter. Eltern, Geschwister, Kinder, der Ehemann meiner Schiegermutter sind verstorben, es sind nur noch Enkel da. Kein Arzt hätte mich z.B. zu Untersuchungen und Patientengesprächen zugelassen oder müsste mir überhaupt Auskunft geben. Das alles wäre ohne Vollmacht nur sehr schwer mit hohem Paiperkrieg zu berwerkstelligen gewesen. Ich kann jedem den Abschluss einer solchen Vollmacht (incl. Patientenverfügung) empfehlen. Ganz wichtig ist, das durch einen Notar machen zu lassen. Dann hat sie Hand und Fuss und wird auch entsprechend anerkannt. Ich habe auch für mich selbst eine solche Vollmacht erstellen lassen. Man weiss ja nie, was alles passieren kann. Eins möchte ich noch anführen: eine solche Vollmacht ist absolute Vertrauenssache. Meine Bevollmächtigte könnte z.B. bereits jetzt mein Haus und mein Auto verkaufen und mein Konto plündern. Sie wäre zwar mir gegenüber Schadensersatzpflichtig bzw. stünde mit einem Fuss im Gefängniss. Mein Eigentum wäre allerdings weg. Der Käufer braucht die Rechtslage bei Vorlage einer solchen Vollmacht nicht zu überprüfen und ein solcher Kaufvertrag ist rechtsgültig!! Ich sässe also auf der Strasse und hätte nicht mal mehr das Geld, um mit dem Bus zu fahren. Also Vorsicht. Die Bevollmächtigten sollte man mit Bedacht wählen. Liebe Grüsse Helmut
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Zeit zum Weinen, Zeit zum Lachen.
http://www.krebs-kompass.org/howthread.php?t=31376 http://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=48070 Die von mir im Krebs-Kompass verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine ausdrückliche Zustimmung weder verwendet noch veröffentlicht werden. Auch nicht auszugsweise. |
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