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#1
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AW: 1.Reha nach AHB
So,ich bin es noch mal
Reicht nun ein einfacher Widerspruch oder "mit Begründung folgt später".Da müsste ich dann noch mal zu meiner HÄ und mir bestätigen lassen,das die Reha notwendig wäre. Ich schätze mal mit Begründung wäre ich auf der sicheren Seite.War heute mal beim VdK,wo ich nun auch einen Mitgliedsantrag gestellt habe.Die Mitarbeiterin sagte mir,das bis zur Zustimmung der DRV es schon mal bis zu 6 Monate dauern könnte.Die Hauptsache wäre,auf jeden Fall erstmal in Widerspruch zu gehen. Morgen habe ich dann auch meinen Termin beim Orthopäden,mal sehen was da raus kommt wegen der Schulter.Laut MRT-Befund "Einengung des subacromialen Raums,vereinbar mit einem klinischen Impingement.Begleitend geringe Flüssigkeitsdistendierung der Bursa subscapularia. LG an Allle Geändert von Det55 (11.11.2010 um 18:21 Uhr) |
#2
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AW: 1.Reha nach AHB
Hallo Detlef,
auf jeden Fall einen Widerspruch schreiben und wenn möglich am besten auch gleich mit Begründung. Wenn dein Hausarzt dir da behilflich sein will, dann sollte er die Begründung schreiben. Natürlich kann ein Reha-Antrag schon mal dauern bis zur Bewilligung, du solltest nur darauf achten, dass du auch weiter krank bist. Ich habe den Eindruck, dass es dann eher zu einer Entscheidung kommt. Besonders dann wenn du eine Reha zur Teilhabe am Arbeitsleben stellst - heißt so oder so ähnlich. ich drück dir die Daumen, wenn es nach mir ginge, würdest du deine Reha bekommen. Lieben Gruß Heike |
#3
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AW: 1.Reha nach AHB
Hallo Heike
Wie geht es dir denn so? Auf Grund der aktuellen Diagnose(Gesichert Rippenblockierung,Gesichert Impingement-Sydrom der Schulter,Gesichert thorakales vertebragenes Schmerzsyndrom) des Orthopäden,musste ich heute zu meiner HÄ und die hat mir auch gleich eine Begründung(Attest) " .....die dringend einer Reha bedürfen",für den Widerspruch geschrieben. Ich werde den Widerspruch gleich morgen per Einschreiben zur DRV schicken und denke das ich damit Erfolg haben werde.Wenn nicht?Pech gehabt. Ob ich das "Teilhabe am Arbeitsleben" angekreuzt hatte beim Antrag kann ich nicht mehr genau sagen.Vielleicht könnte ich ja das noch mit nachträglich,beim Widerspruch mit angeben? LG Detleff Geändert von Det55 (16.11.2010 um 11:33 Uhr) |
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