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  #1  
Alt 16.03.2005, 19:47
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Standard Hilfe beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung

Hallo Zusammen,

ich bräuchte mal eure Hilfe beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung. Bis jetzt habe ich immer die Steuererklärung für uns Beide (beide Arbeitnehmer) selber gemacht ohne Probleme.
Aber mein Mann ist im August vorigen Jahres verstorben und nun habe ein paar Fragen zum Eintragen im Vordruck.

Muss ich auch die Witwenrente für das Sterbevierteljahr irgendwo eintragen?

Welche Summe trage ich bezüglich des Krankengeldes ein, den Betrag der monatlich überwiesen wurde oder den Bruttobetrag? Muss ich bei der Rente, die mir ab 01.12. bewilligt wurde Brutto oder Netto eintragen?

Kann man auch die Beerdigungskosten (Pauschale?) irgendwo geltend machen oder müsste dann die Leistungen der Lebensversicherung nachgewiesen werden?

Ist es richtig, dass für das Jahr 2004 noch die Zusammenveranlagung besteht?

Oder wäre es erfahrungsgemäß besser zum Steuerberater zu gehen?

Danke im voraus, bin dankbar für alle Tipps diesbezüglich.

Viele Grüße

Irene
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  #2  
Alt 16.03.2005, 20:07
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Standard Hilfe beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung

Hallo Irene,
die teuren Kosten für einen Steuerberater kannst Du dir Sparen, wenn Du zu einer Arbeitnehmerkammer (Bremen und Saarland) gehen kannst. Solltest Du in einem anderen Bundesland wohnen, gibt es vielleicht eine ähnliche Einrichtung.
Ansonsten würde ich bei den Ausgaben, die Du hattest und den vielfältigen Angaben die Du machen musst, einen Steuerberater nehmen.
Gruß
Andreas
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  #3  
Alt 18.03.2005, 12:45
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Standard Hilfe beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung

Hallo Irene,

deine Fragen beantwortet dir jeder Finanzbeamter - also gehe dort hin - ausgefüllte Steuererklärung mitnehmen- und er zeigt dir, wo du was einzutragen hast.
1. die Wittwenrente musst du eintragen (Anlage SO)
2. Krankengeld brutto (bei gesetzlichen Krankenkassen bescheinigt)
2 a Rente Brutto eintragen
abzüge (Krankenversicherung) bei den Versicherungen eintragen
3. Beerdigungskosten nur in soweit als das Erbe überschritten ist - aber auch Krankenkosten sind abzugsfähig.
4. Im Todesjahr besteht noch das Splittingverfahen

So ich hoffe, ich konnte dir soweit helfen
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  #4  
Alt 20.03.2005, 14:03
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Beiträge: n/a
Standard Hilfe beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung

Hallo Zusammen,

danke für eure Antworten. Ich werde mir einen Termin beim Finanzamt geben lassen und dann das Formular mit ihnen durchgehen. Ist vielleicht nicht nötig, einen Steuerberater aufzusuchen.

Viele Grüße

Irene
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  #5  
Alt 04.04.2005, 00:14
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Beiträge: n/a
Standard Hilfe beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung

Hallo Irene, wo wohnst du denn?
Wohnst du in Berlin, könnte ich dir helfen1 ich habe selbst eine private Betriebswirtin, die mir die Steure macht und ich bin mehr als zufrieden!
Gruß Marina
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  #6  
Alt 05.04.2005, 22:20
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Hilfe beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung

Hallo Marina,

vielen Dank für deine angebotene Hilfe. Klappt aber leider nicht, ich wohne in Köln. War aber vorigen Freitag beim Finanzamt und sie konnten mir meine Fragen beantworten. Nun bin ich mal gespannt auf den Steuerbescheid.

Gruß
Irene
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  #7  
Alt 20.04.2005, 14:13
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Hilfe beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung

Hallo,

sitzte auch gerade mehr oder weniger vor meiner Steuererklärung. Habe jetzt schon meine tatsächlichen Arbeitstage ausgerechnet vom letzten Jahr (134), ich weiß allerdings überhaupt nicht wie das mit dem Krankengeld und dem Übergangsgeld usw. läuft... Auch weiß ich nicht wie das mit diese Steuerfreibetrag aufgrund vom Schwerbehindertenausweis ist. Wie macht man den denn geltend?? Hat jemand nen Rat/Tipp??

LG
Kristina
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  #8  
Alt 21.04.2005, 11:58
Ute_G Ute_G ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 24.05.2004
Beiträge: 117
Standard Hilfe beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung

Hallo Krissy,
das Krankengeld und Übergangsgeld wird nicht versteuert, wird aber zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen.
Das trägst Du in Anlage N irgendwo bei Lohnersatzleistung ein (oder auch nicht, wenn es nicht so viel ausgemacht hat, habe ich es auch "vergessen")
Falls Du mit dem Auto zur Arbeit fährst, kannst Du eine höhere KM-Pauschale geltend machen.
Den Steuerfreibetrag trägst Du bei "außergewöhnliche Belastungen" ein.
Viel Erfolg!
Gruß
Ute
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