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  #1  
Alt 02.05.2007, 09:22
Silviana
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krankengelddauer

.

Geändert von Silviana (12.08.2007 um 18:01 Uhr)
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  #2  
Alt 02.05.2007, 10:11
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.152
Standard AW: Krankengelddauer

Hallo Silviana
ja leider ist dem so. Die Zeiten, wo das Krankengeld ruht (Lohnfortzahlung während Krankheit, Übergangsgeld von den Rehabilitationen) zählen leider alle mit. Bei mir hat die KK überall zusammenhänge gesehen von verschiedenen Erkrankungen.... Habe den Widerspruch über den SOVD leider verloren.
Es sin demnach nicht volle 78 Wochen Krankengeldbezug. Steht so im SGB (in welchem kann ich leider nicht sagen; müsste ich nachgucken).

Sonnige Grüße
Barbara
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  #3  
Alt 02.05.2007, 15:48
Birgit1702 Birgit1702 ist offline
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Registriert seit: 02.01.2007
Beiträge: 38
Standard AW: Krankengelddauer

Hallo Silviana,
die Reha-Zeit wird auch mit eingerechnet. Im Prinzip ergibt alles zusammen 78 Wochen, also die 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, die Reha und das Krankengeld. Habe ich zwar auch nicht verstanden, warum es heißt Krankengelddauer 78 Wochen, aber es ist halt so.
LG
Birgit
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  #4  
Alt 05.05.2007, 17:15
Benutzerbild von Gaby
Gaby Gaby ist offline
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Registriert seit: 23.04.2005
Beiträge: 287
Standard AW: Krankengelddauer

Halle,

es heisst nicht, dass die Krankenkassen 78 Wochen Krankengeld zahlen, sondern dass man 78 Wochen Anspruch auf die Zahlung hat. Musste im letzten Jahr auch erfahren, dass es ein grosser Unterscheid sein kann.
Man hat immer, sofort ab dem ersten Tag einer Krankmeldung Anspruch auf KG, falls kein anderer zahlt. Im Falle von Lohnfortzahlung, Reha über Rentenversicherer etc zählen diese Zeiten mit in die 78 Wochen.
Zudem gibt es noch die 3 Jahres -Rahmenfrist. Ab dem Tag, ab dem eine Krankheit das erste Mal auftrat werden max. 78 Wochen innerhalb einer Frist von diesen 3 Jahren Krankengeld gezahlt. D.h. wenn man mit Unterbrechungen immer wieder mal aufgrund der gleichen Erkrankung nicht arbeitet, bekommt man event. noch nicht einmal die 78 Wochen. Man muss mindestens ein halbes Jahr nicht wegen dieser Krankheit krankgeschrieben sein, bevor eine neue 3-Jahresfrist anfängt. Es ist alles etwas kompliziert)

Lieben Gruss
Gaby
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  #5  
Alt 08.11.2007, 17:58
hardliner_1986 hardliner_1986 ist offline
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Registriert seit: 28.08.2007
Beiträge: 10
Standard AW: Krankengelddauer

Hallo miteinander,

bei uns wurde das Krankengeld bis zum 29.10.07 gezahlt.

Wir wurden vor 2 monaten von der Krankenkasse gebeten einen Reha Antrag zu unterschreiben bis zum 29.10.07.

Jedoch innerhalb dieser Zeit kam der Rezidiv. Und so wurde mein Vater gestern zum 2. mal transplantiert. Natürlich haben wir erstmal den Antrag nicht weitergeschickt.


Nun die Frage bevor ich demnächst zur Krankenkasse gehe, müssen die ohne weiteres das Krankengeld weiterzahlen oder nicht? Kann es eventuell Probleme geben, da wir den Antrag nicht zurückgeschickt haben? Wie muss ich auf weiteres vorgehen?

Die 78 wochen sind noch nicht ausgeschöpt. Mein Vater ist seit Februar 07 erkrankt.

Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

Liebe Grüße
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