|
#1
|
|||
|
|||
Frage zu Umzugskosten ....
Hallo, habe folgendes Problem - nach Darmkrebs wurde ich nach einer OP mit Stomaanlage und Rückverlegung als schwerbehinderte mit 50% unbefristet eingestuft ( Jahr 2005 )
Ich wurde gezwungen meine Mietwohnung zu verlassen. Dauerhafte Ruhestörungen durch andere Hausbewohner trugen keinesfalls zu meiner Heilung bei. Nach Empfehlung meines Arztes habe als eine "Verzweiflungstat" ein kleines , altes Haus auf dem Land erworben, wo ich mich richtig von der Krebserkrankung erholen kann . Mein psychischer Zustand hat sich soweit verbessert, dass ich wieder beruflich aktiv bin ( natürlich mit Einschränkungen). Als ich die Umzugskosten als aussergewönliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht habe, wurden sie nicht annerkannt - die Begründung: der Umzug ist eine private Angelegenheit ! Ist dass korrekt? oder soll ich Einspruch einreichen? liebe Grüße Andy |
#2
|
|||
|
|||
AW: Frage zu Umzugskosten ....
Hallo Andy,
Widerspruch einlegen kann man immer. Dann wird halt noch einmal gründlich geprüft. Ich weiß nicht, ob eine dauerhafte Ruhestörung als Grund für einen Umzug ausreicht, um die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen zu können. Mir persönlich stellt sich allerdings die Frage, warum du nicht einfach zu Ohrstöpseln gegriffen hast. Wir haben hier eine Großbaustelle vor der Haustür, welche auch noch viele Monate vorhanden sein wird. Ja, es ist mehr als störend; aber deshalb kämen wir nicht auf die Idee, uns ein Haus auf dem Land zu kaufen oder zu mieten.... denn dort wohnen wir bereits. LG Norma Diagnose Brustkrebs Nov. 2001 Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann |
#3
|
||||
|
||||
AW: Frage zu Umzugskosten ....
Wenn Du einen Unternehmer mit dem Umzug beauftragt hast, kannst Du die Kosten als "Handwerkerleistung / haushaltsnahe Dienstleistung" geltend machen.
Lg Regina Beate
__________________
BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|