Ich lass auch noch mal schnell ein paar Grüße und gute Wünsche für die Heute von Biopsie, Spritzen in den Nervenwurzelkanal oder sonstwie Geplagten da, bevor ich gleich zur Arbeit muss - immerhin tatsächlich schon nicht mehr Dunkeln, was wirklich ein ganz neues Lebensgefühl ist

.
Zitat:
Zitat von Mary-Lou
Eigentlich noch nie in Kölle gewesene Grüße
|
Hmmmm... wieso eigentlich eigentlich? Uneigentlich aber doch? Und wie sieht das dann aus


?
An Schwiegermüttern kann ich auch nur eine bieten, obwohl ich auch nicht zum ersten Mal verheiratet bin. Aber die aus der ersten Ehe lebt inzwischen nicht mehr. Ich überlege gerade, wie das wäre, wenn der Schwiegervater aus meiner ersten Ehe nochmal heiraten würde (was er definitiv nicht kann, weil er auch ncht mehr lebt) und mein Ex damit eine neue "Mutter" bekommen würde - zählt das dann noch, obwohl der "Erwerb" dieser Schwiegermutter ja erst nach der Scheidung stattgefunden hätte?
Egal...
In einem muss ich hier allerdings Tanja widersprechen:
Zitat:
Zitat von Tanja1968
Und da Schwiegermütter rechtlich gesehen nie Ex werden (sie dürfen auch nach der Scheidung vor Gericht die Aussage gegen dich verweigern), bleiben sie also bestehen (im Gegensatz zum Ex-Gatten, der eindeutig ein geext wird).
|
Sorry Tanja, nachsitzen

! Auch das Zeugnisverweigerungsrecht des Ehegatten besteht auch dann weiter, wenn die Ehe nicht mehr besteht; das ist in
§ 52 Abs. 1 Satz 2 StPO ausdrücklich so geregelt.
Schlaumeierische Grüße,
Czilly