Resturlaub?
Hallo an Alle,
wir haben das EuGH-Urteil von unserer Rechtsabteilung einer großen deutschen Stadt (ö f f e n t l i c h e r D i e n s t) prüfen lassen. Es verfällt ja auch nur der tarifliche Urlaub, der gesetzliche Anteil ist ja geschützt. Es kann durchaus sein, dass einige öffentliche Arbeitgeber den Urlaub aus Kulanzgründen noch gewähren. Da habt Ihr dann Glück! Aber vom Gesetz her ist es leider anders.
Alles Gute
Patricia
Noch ein Nachtrag:
Schwerbehindertenurlaub ist auch ein gesetzlicher Urlaub und somit geschützt (5 Tage im Jahr bei einer 5-Tage-Woche).
Viele liebe Grüße und noch einen schönen Sonntag!
Patricia
Geändert von Patricia70 (20.06.2010 um 21:00 Uhr)
Grund: zusammengeführt
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