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#1
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Hallo Zusammen,
![]() Ich bin Krankenschwester und nach der Behandlung OP,Chemo,Bestrahlung nach 8 Monaten wieder am arbeiten,bzw Wiedereingliederung. Die Arbeit fällt mir noch schwer besonders mit dem Arm,als ich mein Urlaub angeben habe,erklärte mir mein Arbeitgeber das mein Resturlaub am 31.5.10 erloschen ist,nach EU Gesetz bleibt der Resturlaub bestehen! Habe den Betriebsrat eingeschaltet,und den Resturlaub nochmal schriftlich beantragt. Wer von euch hat auch diese Erfahrung gemacht,und den Urlaub genehmigt bekommen??? Liebe Grüsse Sonne ![]() |
#2
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Hallo,
habe gerade erst ähnliche Erfahrung gemacht.Bin MTA,also auch im öffentl.Dienst und bekam die Mitteilung,dass mein Resturlaub aus 2009 am 31.5.erloschen ist. Aufgrund des EU-Urteils stehen aber jedem Arbeitnehmer 20Tage Urlaub im Jahr zu,die auch nicht verfallen können. Da ich 2009(bin Ende Mai erkrankt bzw.diagnostiziert) bereits 15Tage genommen hatte,stehen mir also noch 5 zu. Die restlichen 10verfallen einfach ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Habe auch den Personalrat eingeschaltet,der das so leider nur bestätigen kann ![]() ![]() Das Ganze ist auch erst wenige Tage her,bin seit 2Wochen in der Wiedereingliederung. LG,Jule |
#3
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Hallo,
evtl. erhällst Du unter der Rubrik "rechtliches und soziales" mehr Antworten. Viel Glück |
#4
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Hallo Sonne,
hallo Jule, ich arbeite in einer Personalabteilung im ö f f e n t l i c h e n D i e n s t und das Thema wurde bei uns heiß diskutiert. Fakt ist: Der tarifliche Urlaub verfällt zum 31.05. des Folgejahres. Nur der gesetzliche Resturlaub ist geschützt. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt laut Bundesurlaubsgesetz 24 Tage bei einer 6 Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Tage. Hast Du z. B. 30 Tage im Urlaub im Jahr und davon schon 25 Tage genommen, hast Du den gesetzlichen Anteil von 20 Tagen schon eingebracht. Hast Du allerdings erst 15 Tage eingebracht, verfallen Dir zum 31.05. 10 Tage (ist leider so) und 5 Tage werden übertragen. Leider weiß ich jetzt nicht auswendig wie lange (Unterlagen sind im Büro), aber ich glaube erstmal bis zum 31.12. des Folgejahres (Urlaub von 2009 - 31.12.2010). Das EuG-Urteil ist vom 18 oder 19.01.2009. Du findest es auch mit der Suchfunktion, nur ist der Gesetzestext sehr verwirrend. Ich wünsche Euch alles Gute! Patricia Geändert von Patricia70 (20.06.2010 um 20:59 Uhr) |
#5
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Hallo alle zusammen,
es wundert mich total, dass es da so unterschiedliche Regelungen zu geben scheint.... ![]() Ich bin krankgeschrieben seit September 09 und geh ab Ende Juli nach der Kur wieder arbeiten. Ich habe mit meinem Chef schon alles geklärt, den Urlaub vom letzten Jahr (habe noch 17 Tage von 09) soll ich möglichst bis Ende September nehmen- ich nutze ihn zum "Einarbeiten" (ich will die ersten Wochen je nur 3 oder 4 Tage auf Arbeit gehen, bringt mir mehr als verkürzt). Ich arbeite an der Uni im öffentlichen Dienst, kenne aber auch jemanden, der im öffebtlichen Dienst im Krankenhaus arbeitet und dessen Urlaub angeblich verfallen ist? ![]() Alles Gute für Euch! Die Biomaus
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Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man schöne Dinge bauen. (J.W. von Goethe) |
#6
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Hallo an Alle,
wir haben das EuGH-Urteil von unserer Rechtsabteilung einer großen deutschen Stadt (ö f f e n t l i c h e r D i e n s t) prüfen lassen. Es verfällt ja auch nur der tarifliche Urlaub, der gesetzliche Anteil ist ja geschützt. Es kann durchaus sein, dass einige öffentliche Arbeitgeber den Urlaub aus Kulanzgründen noch gewähren. Da habt Ihr dann Glück! Aber vom Gesetz her ist es leider anders. Alles Gute Patricia Noch ein Nachtrag: Schwerbehindertenurlaub ist auch ein gesetzlicher Urlaub und somit geschützt (5 Tage im Jahr bei einer 5-Tage-Woche). Viele liebe Grüße und noch einen schönen Sonntag! Patricia Geändert von Patricia70 (20.06.2010 um 21:00 Uhr) Grund: zusammengeführt |
#7
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Hallo,
habe das Thema alter Urlaub auch gerade mit meinem Arbeitgeber durch. Er gesteht mir nur die 20 Tage zu,hätte normalerweise + 5Tage SB einen Gesamtanspruch von 35 Tagen. Irgendwie ist es für uns Arbeitnehmer mal wieder total ungerecht,wie so vieles.Nicht nur das man,mit dieser Scheixx Krankheit geschlagen ist,wir sind ,so geht es mir jedenfalls,das Ende der Laterne..Schade eigentlich.. L.G.gela |
#8
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Dieses Thema habe ich mit meiner Firma auch durchkauen müssen!!
Mein Arbeitgeber hat mir, nach Prüfung des Gesetzes, auch nur den Gesetzlichen Urlaubsanspruch zugebilligt. Als ich letztes Jahr zur AHB in Borkum war, war dort auch eine Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Diese Dame hat mir bestätigt, dass der Anspruch "nur" für die 20 Tage besteht und nicht auf den tariflich festgelegten Urlaub. Ich war zwar enttäuscht, aber naja.....
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______________________________________ Liebe Grüße Erika Ich liebe das Leben, darum lebe ich es! (Keßler) |
#9
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Hallo...
sorry, aber hat EINE von Euch den Link, den ich reingestellt habe angeklickt ?????? Urlaubsrecht Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen zu Ihrem Urlaubsanspruch als Arbeitnehmer. aktuell: Bei Krankheit verfällt der Urlaub nicht mehr. # EuGH, Urteil vom 20.01.09 # BGH, Urteil vom 24.03.09 Kann ich Urlaubstage von einem Kalenderjahr ins nächste übertragen? Grundregel: Nein, aber. Der Urlaub muss grundsätzlich in dem laufenden Kalenderjahr genommen werden. (§ 7 III 1 BUrlG) ABER: Diese Grundregel gilt nur dann, wenn nicht eines der folgenden 4 ABER eingreift: (...) ABER Nr.4: Der Urlaub verfällt nicht (mehr), wenn er der Arbeitnehmer wegen Krankheit keinen Urlaub nehmen kann. # EuGH, Urteil vom 20.01.09 # BAG, Urteil vom 24.03.09 (...) Bisher galt folgende Einschränkung: Der Urlaubsanspruch musste (noch) bestehen und der Urlaub musste (noch) genommen werden können, wenn das Arbeitsverhältnis weiterbestanden hätte. # LAG Nürnberg, Urteil vom 11.03.03 # Diese Einschränkung gilt nicht mehr. EuGH, Urteil vom 20.01.09 # BAG, Urteil vom 24.03.09 Was ist, wenn ich (fast) das ganze Jahr krank bin? Bundesarbeitsgericht: auch bei einer lange andauernden Erkrankung des Arbeitnehmers bleibt der Urlaubsanspruch in voller Höhe erhalten. Hierzu jetzt auch: EuGH, Urteil vom 20.01.09 Bisher musste der Urlaub noch im laufenden Kalenderjahr oder spätestens im Übertragungszeitraum genommen werden, ansonsten sollte der Urlaub verfallen. Inzwischen gilt, dass der Urlaub nicht verfallen kann, wenn der Arbeitnehmer wegen Krankheit keinen Urlaub nehmen kann. # EuGH, Urteil vom 20.01.09 http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteil...0-c-350-06.htm # BAG, Urteil vom 24.03.09 http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteil...azr-983-07.htm Das hat also nicht wirklich was mit Kulanz zu tun. ![]() ![]() ![]() Geändert von holiday1978 (20.06.2010 um 18:54 Uhr) |
#10
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Danke für die vielen Antworten,!
![]() Da hätte mich der Betriebsrat eigentlich auch aufklären müssen. naja ich warte mal ab,trotzdem ist das alles ärgerlich ich muss schon gegen den krebs boxen, und jetzt auch noch gegen den Arbeitgeber in Ring steigen. Liebe Grüsse Sonne |
#11
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Ich kann Holilday nicht ganz zustimmen:
Das Urteil vom EUGH vom 20.1.09 gilt nur für Arbeitnehmer und nicht für Beamten und nicht für den öffentlichen Dienst. (Wurde in der Rechtsanwaltskanzlei schon genug durchgekaut) Wie @Jule schon geschrieben hat, gilt das auch nur für den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen....! Für Beamte und im öffentlichen Dienst gilt das also nicht. Babsi |
#12
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Bin auch gerade in Wiedereingliederung, kirchliches Krankenhaus, mein Personalchef ist Jurist. Mir geht kein Urlaubstag verloren. Ich soll den Urlaub aus 2009 bis Ende September genommen haben und den aus 2010 bis Ende April 2011. Das ganze setzt voraus, dass ich meine Wiedereingliederung wie geplant zum 8.8. beende.
Sonne, ich drücke Dir die Daumen, dass Du Deinen Urlaub durchkriegst !
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Liebe Grüße, sunny Letzte FEC am 28.12.09 - geschafft :-) ! |
#13
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Ja, ist halt nur die Frage, ob Sonne, die die Frage gestellt hat...Beamtin oder im öffentl. Dienst oder Angstellte ist
![]() Ach...da steht es ja....Sie ist Krankenschwester. Ich denke schon, dass Sie was mit unseren Antworten anfangen kann. Einen schönen Restsonntag noch ![]() Geändert von holiday1978 (20.06.2010 um 23:09 Uhr) |
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