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#11
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Hallo,
er kann bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf einen Eingliederungszuschuss stellen. Inwieweit diesem Antrag stattgegeben wird, kommt auf ein paar Infos an, die die ARGE abfragen wird bzw. man schon in einem Telefonat abklären könnte. Dem Arbeitgeber können bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten gezahlt werden. Für ältere, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden. Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung von den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit ausgegeben. Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung. aus: http://www.arbeitsagentur.de/nn_2759...szuschuss.html
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