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#8
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Hallo Jola,
bei 1 oder 2 Tagen krank sein während der Wiedereingliederung passiert gar nichts; es gibt aber eine festgelegte Dauer,die man nicht überschreiten darf,weiß leider nicht mehr genau ob es 5 oder 7Tage waren. Wenn man die festgelegten Tage überschritten hat,gilt die Wiedereingliederung als gescheitert. Ansonsten genügt ein Anruf beim Abreitgeber,dass man krank ist und heute nicht kommen kann. Eine gute Weidereingliederung wünscht Dir Jule ![]() |
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