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#3
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Hallo Jan
laut "Tabelle" steht einem nNHL Erkrankten ein GdB von 30-40% zu. (keine Behandlungsbedürftigkeit) Hier sind die normalen psychischen Belastungen mit drin Die angedachte Therapie kann erst vom Amt berücksichtigt werden, wenn behandelt wird. Dann ist das nNHL behandlungsbedürftig. Schau mal versorgungsmedizinische Grundsätze nach, dort stehen die Anhaltspunkte drin. Alles Gute Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
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