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#1
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Oh Melanie
![]() Ich bin so froh, daß sie bei dir keine Totalresektion machen mußten und daß du eben DOCH noch sprechen kannst! Super! ![]() Müssen die einem aus irgendwelchen rechtlichen Gründen in den Aufklärungsgesprächen immer das absolute Horrorszenario mitteilen? Bei mir war auch viel Schlimmeres zunächst mal angekündigt worden als dann letztlich gemacht worden war. Liebe Grüße, Lytha Oh, ja: Meine Psychotherapeutin hat mich wegen meiner komischen "Jahrestags"-Reaktion beruhigt und meinte, daß es normal wäre, daß man 1 Jahr nach einem schrecklichen Ereignis nochmal drüber nachdenkt. Ich schaue mir das jetzt also an und nehme es als Verarbeitungsprozeß. Denn ja: Das letzte Jahr läuft immer noch parallel zum hier und jetzt weiter ab. |
#2
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Hallo ihr Lieben,
![]() Ich hoffe, Du hast ein Einzelzimmer. ![]() ![]() Zitat:
Außerdem ist es Deine Entscheidung, ob Du Dich operieren lässt und dafür musst Du alle möglichen Probleme erfahren. Einerseits ist eine OP streng genommen Körperverletzung, andererseits schuldet Dir Dein Arzt Behandlung nach den Regeln der Heilkunst; nur Deine informierte(!) Einwilligung rechtfertigt den Eingriff in Deine körperliche Integrität. Liebe Grüße Dreizahn |
#3
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Hallo Meli,
herzlichen Glückwunsch. Ist doch toll, dass erst einmal alles überstanden ist. Toll, dass alles weg ist und du es so gut überstanden hast. ![]() Hallo Mindy, das klingt alles ziemlich horrormäßig mit deinem mann. muss ich echt sagen. vielen dank für deinen hinweis. die versorgungsmedizinischen grundsätze und die versorgungsmedizinverordnung kenne ich natürlich. das problem sind die gutachter und das versorgungsamt. gerade verden/aller ist da echt mies. ich sehe das auch ma beispiel anderer schwerbehinderter, denen kennzeichen verweigert werden, die denen nach meinung zustehen. die leute müssen sich alles einklagen. es ist nicht zu glauen. lg atlan
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben." Joh 5, 24 |
#4
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Hallo Atlan,
und bei "meiner" vdk habe ich mir den Spruch anhören dürfen, dass das Versorgungsamt immer zu Gunsten der Betroffenen entscheiden würde. Etwas gegenteiliges hätte sie in den vielen Jahren noch nicht erlebt. Da frage ich mich, warum so viele in Widerspruch gehen müssen oder sogar einklagen müssen.
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#5
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#6
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Hallo JF,
Wenn ws mal so wäre, dann wäre es ect toll. Mein Streit mit dem Versorgungamt geht bereits zwei Jahre. LG Atlan
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben." Joh 5, 24 |
#7
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morgen Atlan,
ich habe damals 2 mal Wiederspruch eingelegt und bekam 40 % GdB wegen künstlicher Hüfte,Grüner Starr,Tinitus mit Schwerhörigkeit, und Morbus Madelung wobei das leztere nicht anerkannt wurde , trotz 2mal Wiederspruch. Mitlerweile habe ich durch die Krebserkrankung 70% GdB auf 5 Jahre befristet . wünsche allen noch einen schönen Tag. LG Frank ![]()
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Die Kraft des Geistes ist Grenzenlos, die Kraft der Muskeln ist begrenzt. Koichi Tohai |
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