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  #1  
Alt 06.08.2012, 21:42
Benutzerbild von Lytha
Lytha Lytha ist offline
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Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Oh Melanie

Ich bin so froh, daß sie bei dir keine Totalresektion machen mußten und daß du eben DOCH noch sprechen kannst! Super!


Müssen die einem aus irgendwelchen rechtlichen Gründen in den Aufklärungsgesprächen immer das absolute Horrorszenario mitteilen? Bei mir war auch viel Schlimmeres zunächst mal angekündigt worden als dann letztlich gemacht worden war.

Liebe Grüße, Lytha



Oh, ja: Meine Psychotherapeutin hat mich wegen meiner komischen "Jahrestags"-Reaktion beruhigt und meinte, daß es normal wäre, daß man 1 Jahr nach einem schrecklichen Ereignis nochmal drüber nachdenkt. Ich schaue mir das jetzt also an und nehme es als Verarbeitungsprozeß. Denn ja: Das letzte Jahr läuft immer noch parallel zum hier und jetzt weiter ab.
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  #2  
Alt 06.08.2012, 22:08
Dreizahn Dreizahn ist offline
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Registriert seit: 23.07.2011
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Beiträge: 467
Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hallo ihr Lieben,


Zitat:
Zitat von tausendsassa0_3 Beitrag anzeigen
...ABER mit den allerbesten Nachrichten.
Klasse! Herzlichen Glückwunsch!

Zitat:
Zitat von tausendsassa0_3 Beitrag anzeigen
Hatte heute kurz mal 11 Personen auf dem Zimmer.ups
Ich hoffe, Du hast ein Einzelzimmer.


Zitat:
Zitat von Lytha Beitrag anzeigen
Müssen die einem aus irgendwelchen rechtlichen Gründen in den Aufklärungsgesprächen immer das absolute Horrorszenario mitteilen?
Ja, sonst müssten sie Dich aufwecken bzw. die OP abbrechen, wenn sie feststellen, dass sie das, was aufgeklärt wurde, nicht genau so machen können. Bin auch für sämliche Eventualitäten aufgeklärt worden, aber nichts, absolut gar nichts hat mich darauf vorbereitet, meine frisch operierte Zunge im Spiegel zu sehen *grusel*.
Außerdem ist es Deine Entscheidung, ob Du Dich operieren lässt und dafür musst Du alle möglichen Probleme erfahren. Einerseits ist eine OP streng genommen Körperverletzung, andererseits schuldet Dir Dein Arzt Behandlung nach den Regeln der Heilkunst; nur Deine informierte(!) Einwilligung rechtfertigt den Eingriff in Deine körperliche Integrität.

Liebe Grüße
Dreizahn
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  #3  
Alt 06.08.2012, 22:33
Benutzerbild von Atlan
Atlan Atlan ist offline
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Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hallo Meli,

herzlichen Glückwunsch. Ist doch toll, dass erst einmal alles überstanden ist. Toll, dass alles weg ist und du es so gut überstanden hast.

Hallo Mindy,
das klingt alles ziemlich horrormäßig mit deinem mann. muss ich echt sagen. vielen dank für deinen hinweis. die versorgungsmedizinischen grundsätze und die versorgungsmedizinverordnung kenne ich natürlich. das problem sind die gutachter und das versorgungsamt. gerade verden/aller ist da echt mies. ich sehe das auch ma beispiel anderer schwerbehinderter, denen kennzeichen verweigert werden, die denen nach meinung zustehen. die leute müssen sich alles einklagen. es ist nicht zu glauen.

lg
atlan
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben."
Joh 5, 24
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  #4  
Alt 06.08.2012, 22:45
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hallo Atlan,

und bei "meiner" vdk habe ich mir den Spruch anhören dürfen, dass das Versorgungsamt immer zu Gunsten der Betroffenen entscheiden würde. Etwas gegenteiliges hätte sie in den vielen Jahren noch nicht erlebt. Da frage ich mich, warum so viele in Widerspruch gehen müssen oder sogar einklagen müssen.
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  #5  
Alt 07.08.2012, 00:20
Rainer53 Rainer53 ist offline
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Beiträge: 279
Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hey Meli,

Klasse!

VG, Rainer
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  #6  
Alt 07.08.2012, 09:12
Benutzerbild von Atlan
Atlan Atlan ist offline
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1.212
Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hallo JF,
Wenn ws mal so wäre, dann wäre es ect toll. Mein Streit mit dem Versorgungamt geht bereits zwei Jahre.
LG
Atlan
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  #7  
Alt 07.08.2012, 10:23
Benutzerbild von Mitzu
Mitzu Mitzu ist offline
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Registriert seit: 25.02.2012
Ort: Ortenaukreis
Beiträge: 206
Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

morgen Atlan,
ich habe damals 2 mal Wiederspruch eingelegt und bekam 40 % GdB wegen künstlicher Hüfte,Grüner Starr,Tinitus mit Schwerhörigkeit, und Morbus Madelung wobei das leztere nicht anerkannt wurde , trotz 2mal Wiederspruch.
Mitlerweile habe ich durch die Krebserkrankung 70% GdB auf 5 Jahre befristet .

wünsche allen noch einen schönen Tag.

LG Frank
__________________
Die Kraft des Geistes ist Grenzenlos,
die Kraft der Muskeln ist begrenzt.

Koichi Tohai
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