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#26
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Liebe Korina,
Zitat:
Zwei Jahre nach der Erstdiagnose findet eine Überprüfung statt, ob die Rente weitergezahlt wird, dies ist eine zur Zeit übliche Praxis. Es darf nur eine Sozialleistung bezogen werden , deshalb gibt es entweder Krankengeld oder Rente. Liebe Korina, hast Du einen Schwerbehindertenausweis? Alles Gute, Elisabethh. |
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