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#1
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Nahtlosigkeitsgeld? Davon hab ich noch nie gehört. Gilt das auch, wenn feststeht, dass Arbeitsfähigkeit nicht mehr hergestellt werden kann? Meine Mutter hatte außerdem ein befristetes Arbeitsverhältnis, kurz vor dessen Ende ist sie krank geworden. Spielt das eine Rolle?
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#2
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Liebe Regentrude,
wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann bekommt Deine Mutti zur Zeit kein Krankengeld mehr, sie ist "ausgesteuert". Dieses Nahtlosigkeitsgeld ist eine Leistung, die gezahlt wird, wenn jemand durch die Krankenkasse ausgesteuert worden ist und dadurch keine Sozialleistungen mehr erhält. Zuständig ist hierfür die Bundesagentur für Arbeit. Es soll zur Absicherung des Lebensunterhaltes dienen. Die Höhe orientiert sich am Arbeitslosengeld 1. Es empfiehlt sich immer gegen den Bescheid der Krankenkasse Widerspruch einzulegen und diesen gut zu begründen. Die behandelnden Ärzte werden regelmäßig von der Krankenkasse angeschrieben, in diesen Briefen wird auch nach der Prognose der Erkrankung gefragt. Wenn da eine negative Rückmeldung bezüglich der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit kommt, stellen die Krankenkassen die Zahlung des Krankengeldes ein und verweisen an die Rentenkasse. Zitat:
Es gibt im Internet zu diesen Regelungen eine ganze Menge mehr oder weniger gute Seiten. Ratsam ist es immer, sich beraten zu lassen. Wenn Deine Mutti rechtsschutzversichert ist, dann könnt Ihr zum Anwalt gehen. Auch die Sozialverbände sind in Deutschland gute Ansprechpartner. Man muss dort Mitglied sein, die Beiträge liegen im machbaren Rahmen. Hier sind die entsprechenden Links:http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1 http://www.sovd.de Es ist wichtig, dieses Nahtlosigkeitsgeld zu beantragen. Hierfür ist die Arbeitsagentur im Wohnort Deiner Mutti zuständig. Solltest Du für sie den Antrag übernehmen, dannn ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Ich habe Dir noch einen Link von den Webseiten der Bundesagentur für Arbeit herausgesucht, dort stehen die wichtigsten Dinge zur Nahtlosigkeitsregelung, bitte schaue einmal hier:http://www.arbeitsagentur.de/zentral...a-alg-p125.pdf Liebe Regentrude, ich hoffe, dass ich Dir ein kleines Stück weiterhelfen konnte und schicke noch ein großes Kraftpaket auf die Reise. Tschüß, Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (01.10.2012 um 22:54 Uhr) |
#3
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Liebe Elisabethh,
vielen Dank für deine Informationen, ich werde mich dort noch einlesen. Es ist zur Zeit so, dass meine Mutter noch Krankengeld bekommt, aber von der Krankenkasse telefonisch (soweit ich weiß, nicht schriftlich) aufgefordert wurde, Rente zu beantragen. Wie sieht es dann aus? In der Rentenstelle hat man mir gesagt, dass sie ohne schriftliche Aufforderung auch noch keine Rente beantragen MUSS, wir sind uns aber beide sicher, dass, sobald die AOK spitzkriegt, dass wir der telefonischen Forderung nicht nachgekommen sind, eine schriftliche unverzüglich nachschieben wird. Gruß, Regentrude |
#4
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Liebe Regentrude,
die Mitteilung, dass die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld einstellt, muss immer schriftlich erfolgen. Es muss ein Bescheid geschickt werden, gegen diesen kann man Widerspruch einlegen. Leider verursachen die Mitarbeiter der Krankenkassen mit solchen Telefonanrufen, gerade bei schwerkranken Patienten, viel Aufregung und Angst. Man muss sich wirklich gut überlegen, wen man seine Telefonnummer gibt. Um ihre Aufgaben zu erfüllen, benötigt die Krankenkasse diese nicht. Habt Ihr daran gedacht für Deine Mutti einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen? Elisabethh. |
#5
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Liebe Elisabeth,
ja, einen Schwerbehindertenausweis hat sie schon, den haben die damals gleich in der Klinik mit ihr beantragt. Ich bin nun etwas unschlüssig - soll ich den Rentenantrag wieder zurückziehen? Eigentlich ist er ja noch nicht wirklich gestellt, aber der erste Termin würde ja als Datum der Antragstellung gelten. Dass eine telefonische Aufforderung von der Krankenkasse nicht reicht, hatte mir die Dame von der Rentenstelle auch gesagt, und dass ich bloß anrufen brauche und die Sache wird auf Eis gelegt. Ich hab nur Bedenken, dass meine Mutter dann wirklich gleich einen Aufhebungsbescheid vom Krankengeld bekommt und wir uns dann richtig sputen müssen mit Rente und Nahtlosigkeitsgeld und weiß der Geier... |
#6
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Liebe Regentrude,
es kommt darauf an, wieviel Rente sie bekommen würde. Wenn das Krankengeld höher ist, dann rate ich Euch, auf alle Fälle noch zu warten. Denn die Krankenversicherung zahlt auch an die DRV Beiträge zur Rentenversicherung. Da ist jeder Monat Beitragszahlung wichtig. Es gilt außerdem der Grundsatz "Reha vor Rente", dies bedeutet, dass erst alle Maßnahmen der Rehabilitation (z.B. Kur) ausgeschöpft sein müssen, ehe eine Rente gezahlt wird. Liebe Grüße an Euch, Elisabethh. |
#7
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Danke Elisabethh, dann werde ich meiner Mutter empfehlen, dass wir noch warten, denn die Rente wäre tatsächlich viel niedriger, ungefähr um ein Drittel. Und wenn es dann wirklich zur Einstellung des Krankengeldes kommt und wir rennen müssen, dann hat sie ja mich mit meiner Vorsorgevollmacht, die das für sie übernehmen kann.
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