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#1
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Liebe Elisabethh,
vielen Dank für deine Informationen, ich werde mich dort noch einlesen. Es ist zur Zeit so, dass meine Mutter noch Krankengeld bekommt, aber von der Krankenkasse telefonisch (soweit ich weiß, nicht schriftlich) aufgefordert wurde, Rente zu beantragen. Wie sieht es dann aus? In der Rentenstelle hat man mir gesagt, dass sie ohne schriftliche Aufforderung auch noch keine Rente beantragen MUSS, wir sind uns aber beide sicher, dass, sobald die AOK spitzkriegt, dass wir der telefonischen Forderung nicht nachgekommen sind, eine schriftliche unverzüglich nachschieben wird. Gruß, Regentrude |
#2
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Liebe Regentrude,
die Mitteilung, dass die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld einstellt, muss immer schriftlich erfolgen. Es muss ein Bescheid geschickt werden, gegen diesen kann man Widerspruch einlegen. Leider verursachen die Mitarbeiter der Krankenkassen mit solchen Telefonanrufen, gerade bei schwerkranken Patienten, viel Aufregung und Angst. Man muss sich wirklich gut überlegen, wen man seine Telefonnummer gibt. Um ihre Aufgaben zu erfüllen, benötigt die Krankenkasse diese nicht. Habt Ihr daran gedacht für Deine Mutti einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen? Elisabethh. |
#3
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Liebe Elisabeth,
ja, einen Schwerbehindertenausweis hat sie schon, den haben die damals gleich in der Klinik mit ihr beantragt. Ich bin nun etwas unschlüssig - soll ich den Rentenantrag wieder zurückziehen? Eigentlich ist er ja noch nicht wirklich gestellt, aber der erste Termin würde ja als Datum der Antragstellung gelten. Dass eine telefonische Aufforderung von der Krankenkasse nicht reicht, hatte mir die Dame von der Rentenstelle auch gesagt, und dass ich bloß anrufen brauche und die Sache wird auf Eis gelegt. Ich hab nur Bedenken, dass meine Mutter dann wirklich gleich einen Aufhebungsbescheid vom Krankengeld bekommt und wir uns dann richtig sputen müssen mit Rente und Nahtlosigkeitsgeld und weiß der Geier... |
#4
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Liebe Regentrude,
es kommt darauf an, wieviel Rente sie bekommen würde. Wenn das Krankengeld höher ist, dann rate ich Euch, auf alle Fälle noch zu warten. Denn die Krankenversicherung zahlt auch an die DRV Beiträge zur Rentenversicherung. Da ist jeder Monat Beitragszahlung wichtig. Es gilt außerdem der Grundsatz "Reha vor Rente", dies bedeutet, dass erst alle Maßnahmen der Rehabilitation (z.B. Kur) ausgeschöpft sein müssen, ehe eine Rente gezahlt wird. Liebe Grüße an Euch, Elisabethh. |
#5
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Danke Elisabethh, dann werde ich meiner Mutter empfehlen, dass wir noch warten, denn die Rente wäre tatsächlich viel niedriger, ungefähr um ein Drittel. Und wenn es dann wirklich zur Einstellung des Krankengeldes kommt und wir rennen müssen, dann hat sie ja mich mit meiner Vorsorgevollmacht, die das für sie übernehmen kann.
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#6
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Gestern sollte meine Mutter mit der neuen Chemo beginnen, aber daraus wurde nichts, weil sie etwas gelb aussieht und ihr Urin quittengelb ist. Nun wird sie morgen stationär aufgenommen. Ich hab von solchen Vorfällen schon öfter gelesen, sicher braucht sie auch einen Stent oder so, naja, ihr kennt euch da sicher aus, und ich werde spätestens übermorgen mehr wissen, wenn sie richtig untersucht wurde. Essen kann sie auch nicht mehr so gut und hat in 2 Wochen 4 Kilo abgenommen, verliert an Kraft, hat nun auch diese hochkalorische Flüssignahrung bekommen, die viele so eklig finden. Mal sehen, was sie dazu sagt... Ach Mensch, ihr graut so. Hört sich alles nicht so toll an...
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#7
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Oh Mann. Die Untersuchung heute, bei der meiner Mutter gleich ein Gallengangstent gesetzt werden sollte, funktionierte nicht. Sie kamen nicht ran von innen. Am Montag probieren sie es nun von außen.
Kann das bedeuten, dass es jetzt schon zuende gehen kann, wenn sie das nicht hinkriegen? Oh Mann. Meine Mutter kriegt nicht besonders viel mit, schläft fast nur, ist ziemlich mit Schmerzmitteln vollgepumpt, die sie auch braucht. Aber als sie vom Scheitern des heutigen Versuchs erfahren hat, musste sie doch weinen... |
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