![]() |
![]() |
#11
|
|||
|
|||
![]()
Einfach mal einmisch. Zur zweiten Frage: NEIN Du musst es Deinem AG nicht melden. Aber spätestens wenn eine Kündigung droht, solltest Du es, weil Dir nicht so ohne weiteres gekündigt werden könnte. Warum nicht melden? Dir entstehen doch keine Nachteile - eher das Gegenteil.
Ob Du mit Deiner Diagnose einen und welchen GDB hast kann ich nicht sagen. Mein Mann hat gestern mit seinem Nierenzellkarzinom seine 100 GdB bekommen - er war auch nicht wirklich begeistert. ![]() LG Gabi Geändert von Gabi1964 (25.10.2012 um 21:27 Uhr) Grund: zuviel Schreibfehler :-) |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Behindertenausweis ohne Merkmale | Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.) | 40 | 28.12.2006 11:41 | |
Einstufung im Behindertenpass | Bettina Wendel | Brustkrebs | 30 | 26.12.2006 21:12 |
Behindertenausweis | Leukämie | 3 | 11.07.2004 08:58 | |
Behindertenausweis bei Schilddrüsenkrebs | Schilddrüsenkrebs | 2 | 24.11.2003 20:05 | |
Behindertenausweis bei SD Krebs | Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.) | 0 | 23.11.2003 11:36 |