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Das liest Du schon vollkommen richtig. Stellt einen Antrag auf Kostenübernahme für Fahrten im Rahmen einer ambulanten Serienbehandlung gemäß Anlahe 2 der Krankentransport-Richtlinien. Nach erfolgter Kostenübernahme zahlt Ihr dann nur noch einmal bei der ersten und einmal bei der letzten Fahrt. Die Höhe (5% etc.....) ändert sich nicht.
Ganz vergessen: einfache Fahrt ist eine Fahrt. Also von Zuhause in die Klinik ist eine Fahrt und von der Klinik wieder zurück ist eine weitere Fahrt.
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Geändert von Dirk1973 (01.12.2012 um 19:54 Uhr) Grund: Wat verjessen... tz tz tz |
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