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  #1  
Alt 08.01.2013, 11:10
Wangi Wangi ist offline
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Standard AW: Unsere gemütliche Kaffeelounge für alles Wichtige und Unwichtige

Hallo ihr Beiden,

danke für eure Antworten

Wolfgang, hier ist noch mal der Link, vielleicht geht er ja so
http://www.awmf.org/uploads/tx_szlei...07_11-2010.pdf
Vollen Zahnschutz hab ich nicht, bekomme nur das was gesetzlich Versicherte auch bekommen, deshalb hab ich es auch nicht extra dabei geschrieben dass ich privat bin.

Muss man denn bei Überkronung überhaupt viel zuzahlen?
Das letzte Mal wurde so viel zusammen gemacht, Brücken und so, deshalb kann ich das nicht raus filtern. NUR eine Krone hab ich noch nie bekommen.

Boebi, alles Gute für dich.

Lieben Gruß
Wangi
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  #2  
Alt 10.01.2013, 09:01
Hella Hella ist offline
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Standard AW: Unsere gemütliche Kaffeelounge für alles Wichtige und Unwichtige

guten morgen Wangi und all die Anderen!

ich möchte zum Zahnersatz auch noch etwas beitragen. Nach der Bestrahlung bröckelten meine Zähne ganz erheblich. Mein Zahnarzt bestätigte mir, daß dies ganz eindeutig Strahlenschäden sind. Auch hatte ich bzw. habe ich immer noch Mundtrockenheit.
Also, die Rechnung meines Zahnarztes für den Oberkiefer beliefen sich auf 9000 Euro. Die Kasse zahlte 3000. Ich versuchte dann auch, dies als Krankheitskosten geltend zu machen, nahm sogar einen Rechtsanwalt. Doch die Krankenkasse ließ sich nicht darauf ein und zahlte nichts. Ein, zwei jahre später kam der Unterkiefer dran, das war etwas günstiger aber immer noch 5000 Euro, hiervon zahlte die Kasse dann 2000 Euro. Auch hier hatte ich keine Chance, diese Kosten von der Kasse zurück zu bekommen.
Was ich eigentlich noch sagen wollte ist: in der Zeitschrift Finanztest, Ausgabe Juni 2011 berichtet ein Frank Mädler, daß er infolge Bestrahlung auch seine Zähne verloren hat und dann vor dem Sozialgericht Chemnitz klagte. Und er bekam Recht. Die Krankenkasse zahlte seine Zahnarztrechnung.
Auf dieses Urteil stützte ich damals meinen Widerspruch bei der Kasse, bekam dann aber trotzdem keinen Cent.
Aber vielleicht klappt es ja bei dem Einen oder Anderen, daß man ja vielleicht etwas verhandeln kann.
Ich wünsche noch einen schönen Tag, zum Glück jetzt nicht verregnet, sondern es hat hier über Nacht geschneit.

es grüßt Hella
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  #3  
Alt 10.01.2013, 20:25
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: Unsere gemütliche Kaffeelounge für alles Wichtige und Unwichtige

Hallo zusammen,

die Krankenkassen berufen sich auf ein Urteil vom Landessozialgericht Hamburg (L 1 KR 83/05 vom 10.05.2006):

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof...ff&xid=2334078

Vielleicht hilft ein Antrag auf Einzelfallentscheidung?
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  #4  
Alt 10.01.2013, 20:42
Wangi Wangi ist offline
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Standard AW: Unsere gemütliche Kaffeelounge für alles Wichtige und Unwichtige

Dankeschön für die Antworten und Tipps

Werde mir auf jeden Fall eine Bescheinigung vom ZA geben lassen und versuchen mehr Zuschuss zu bekommen.

Echt blöd dass man sich auch noch wegen so etwas Sorgen machen muss. Bei mir ist dass wohl bestimmt nicht so viel Geld, aber wenn ich hier lese dass man tausende von Euro zahlen musste ist das schon ganz schön schlimm.
Frage mich warum da nix gemacht wird, wir haben uns die Krankheit ja nicht ausgesucht und die Folgen auch nicht.

Aber mal was Schönes: Ich konnte mit meinen Kindern am Heiligabend Fondue essen War total happy!
Wir machen das immer schon mit Brühe, Kalbfleisch ging so nicht, aber Hähnchenbrustfilet, kleine Würstchen,Champignons und Zucchini. Dazu habe ich eine Knoblauchsoße etwas mit Cremefine verlängert, brauchte davon allerdings etwas mehr. War wirklich sehr gut!

Lieben Gruß
Wangi
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  #5  
Alt 10.01.2013, 22:22
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Unsere gemütliche Kaffeelounge für alles Wichtige und Unwichtige

Hallo J.F.

wenn ich das Urteil so lese, erinnere ich mich genau an das Verfahren.
Hier hat die TK nur vermeintlich gespart.
Die TK hat hierzu extra den TK-Anwalt aus München eingeflogen. Dabei ist die TK-Zentrale und eine Rechtsabteilung in Hamburg.

Vielleicht war auch mein Anwalt nicht "bissig" genug.

Der Richter hat noch versucht etwas zu meinen Gunsten zu erreichen. Er hat einen Vergleich vorgeschlagen.
Der TK-Anwalt wollte aber nicht.

Ganz lieben Gruß
wolfgang


Auszug aus dem Urteil: "Denn § 30 Abs. 1 Satz 1 SGB V knüpfte die Beschränkung der Kassenleistung an den Gegenstand (Zahnersatz) und nicht an die Ursache des Behandlungsbedarfs. Insoweit spricht das Gesetz von medizinisch (und nicht zahnmedizinisch) notwendiger Versorgung. Lediglich in Fällen, in denen eine frühere Leistung der Krankenkasse den jetzigen Behandlungsbedarf veranlasst hat .......
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de

Geändert von wolfgang46 (10.01.2013 um 22:25 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #6  
Alt 10.01.2013, 23:22
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Unsere gemütliche Kaffeelounge für alles Wichtige und Unwichtige

Hallo Wangi,

schön, dass Du Euer Fondue genießen konntest. Du wirst sehen, dass es von Tag zu Tag mit dem genießen besser wird.
Warum denn Creme fine, da fehlt doch das Fett - Fett ist doch Geschmacksträger.

Schön, dass wir jetzt wieder beim Essen sind.

Ich geb gleich mal ne Runde Café Coretto aus. So als Abschluss zum Genießen.

Allen Alles Liebe
wolfgang
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  #7  
Alt 11.01.2013, 08:37
Wangi Wangi ist offline
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Ach Wolfgang,
ich nehme doch die Cremefine zum Schlagen, hat auch 19% Fett, vertrage ich besser als zu viel Sahne
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  #8  
Alt 11.01.2013, 12:58
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Chilipeperli Chilipeperli ist offline
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Beiträge: 275
Standard AW: Unsere gemütliche Kaffeelounge für alles Wichtige und Unwichtige

Zitat:
Zitat von wolfgang46 Beitrag anzeigen

Ich geb gleich mal ne Runde Café Coretto aus. So als Abschluss zum Genießen.

Allen Alles Liebe
wolfgang
Café Coretto? Was ist das? Kenne ich nicht Beschreibe mir was in diesem Café enthalten ist, denn es liesst sich wunderbar zum Geniessen.

Ganz liebe Grüsse
Chili
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Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
http://chili-fight.blogspot.com/
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