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Alt 26.04.2013, 13:11
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Registriert seit: 04.09.2007
Beiträge: 1.888
Standard AW: Bewerbung + Brustkrebs - wie verkaufe ich mich?

Nebulös ist immer schlecht, da wird jeder Mensch misstrauisch.

Um es etwas aufzuschlüsseln: Wenn Deine Schwerbehinderung für den neuen Arbeitgeber wichtig ist (weil Du z.B. eine Maschine bedienen müsstest, das aber mit dem Arm nicht darfst), musst Du es angeben.
Wenn es für den Job keine Rolle spielt, musst Du es nicht angeben, dann kannst Du aber auch nicht die 5 Tage zusätzlichen Urlaub und sonstiges geltend machen.
Ob Schwerbehinderte wirklich bevorzugt genommen werden, hängt stark von der Organisation ab. Einige wollen wirklich ihre "Quote" erfüllen, andere bezahlen lieber die Ausgleichszahlungen. Da kann man nicht raten, wen man nicht mehr weiß.

Ansonsten: Warst Du während Deiner Krankheit angestellt und bist Du in den Beruf zurückgegangen? Wenn die Ausfälle nicht auf Deiner Lohnsteuerkarte ersichtlich sind, musst Du sie nicht angeben. Wenn die mysteriöse neue Institution Einsicht bekommen kann, würde ich gleich mit offenen Karten spielen. Das macht sicher einen besseren Eindruck als eine Salamitaktik. Die mag keiner gern.
__________________
lg
gilda
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Stichworte
arbeitslosigkeit, bewerbung, vorstellungsgespräch


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