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Alt 17.05.2013, 13:22
Benutzerbild von Pee
Pee Pee ist offline
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Registriert seit: 11.10.2008
Ort: Düsseldorf
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Standard AW: Brustrekonstruktion mit der BEAULI Methode

Hallo Ihr lieben Mädels,

nun melde ich mich auch mal hier im Thema, denn ich überlege eine Angleichung der Brust nach BET in 2008 (und leider Axilla-Rezidiv in 2012) machen zu lassen.

Kurz zum aktuellen Stand:

ich bin auch in Essen in der Klinik, in der Assit auch behandelt wird, d.h. wenn ich alles richtig gelesen habe, wird dort das selbe Verfahren angewendet wie in BW bei Dr. Ü, richtig?

Man sagte mir dort, dass diese Methode für mich optimal sei, da es "nur" darum geht, aus der kleineren Brust nach OP wieder ein B-Körbchen wie auf der gesunden Seite zu machen. Silikon kommt wegen Bestrahlung nicht in Frage und so eine Riesen-OP mit Lappentechnik usw. würde man mir auch nicht empfehlen (wäre mir auch zu heftig).

Ich habe dann einen Antrag auf Kostenübernahme bei meiner KK gestellt und wurde sehr schnell zum MDK gelanden. Eigentlich dachte ich, dass ich dahin soll, um den Größenunterschied zu begutachten. Ich wurde dann von der Ärztin beim MDK total mies und herablassend behandelt, aber das ist ein anderes Thema. Der Gößenunterschied wurde dann bestätigt.

Als ich dann das Wort "Lipofilling" benutzte, hat sie sofort gesagt, dass das auf keinen Fall übernommen würde. Ein kurzes Telefonat mit Prof. Br in Essen zur Klärung der medizinischen Fakten hat sie kategorisch abgelehnt. Sie beruft sich auf eine Richtlinie des MDK Nordrhein, in der wohl steht, dass Lipofilling nach Mamma-Ca nie übernommen wird. Es gäbe auch Hinweise, dass diese Methode ein Rezidiv-Risiko in der behandelten Brust erhöhen würde...

Ich such nun nach Studien, die entweder das eine oder das andere belegen.

Habt ihr eine Idee, ob es schon Langzeit-Studien gibt?

Wisst ihr, ob es stimmt, dass zur Bewilligung einer Brustangleichung bei uns BK-Mädels die selben Richtlinien gelten, wie bei gesunden Frauen? Die Gutachterin sagte, dass Angleichungen nach BK-OPs genauso wie bei gesunden Frauen nur dann genehmigt würden, wenn ein "Krankheitswert" gegeben sei, d.h. wenn die eine Brust 150% des Volumens der anderen Brust haben würde. Normalerweiser würden hierfür die Brüste gewogen werden, aber das sei bei meinen kleinen Brüsten ja nicht möglich!

Bin echt sauer, so ne Behandlung nach der ganzen Kacke, die man schon mitgemacht hat, braucht doch eigentlich kein Mensch!

Sie will nun wohl in ihr Urteil schreiben, dass ich entweder die gesunde Brust verkleinern lassen soll oder eben doch eine große OP auf mich nehmen soll mit so einer gestielten Lappentechnik oder so...

Ich geb aber so schnell nicht auf, habe schon mit meiner KK gesprochen, dass ich im Falle einer Kostemablehnung in die Berufung gehe und unabhänging von dem Urteil ggf. eine Beschwerde bei der Bundesärztekammer über diese Gutachterin einreichen werde. Ich hab echt die Faxen dicke und keine Lust mehr, mich von Ärzten so behandeln zu lassen! Aber nun erstmal den Bescheid vom MDK und dann die Entscheidung meiner Kasse abwarten.

Sorry, das ist jetzt sehr lang geworden, vielen Dank fürs Lesen!!!
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir Hinweise auf Studien oder eure eigenen Erfahrung schreiben würdet.

Lieben Dank im Voraus und herzliche Grüße an alle,
Pe
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