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Hallo,
merci, bin fündig geworden: Erwerbsminderungsrentner können nachträglich verlangen, dass Urlaubsansprüche, die sie in ihrem letzten Arbeitsverhältnis nicht nutzen konnten, in Euro und Cent abgegolten werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 24.3.2009 hervor (Az. 9 AZR 983/07). LH HC |
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