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#1
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So nun hab ich entsprechendes im Netz gefunden.
Die EMR wird befristet für 3 Jahre gezahlt und es kann auch ein neuer Antrag gestellt werden. Die EMR kann später in die Regelaltersrente umgewandelt werden, ist meist aber nicht höher. Man muss nur 3 Moante vorher Anträge stellen und vor allem die Bescheide kontrollieren, die man von der Rentenversicherung bekommt. Bei der EMR kann man auch bis zu 450,- Euro hinzuverdienen, wie ich gelesen habe, also könnte ich meinen Mann als Aushilfe anmelden und beschäftigen. Richtig??? Nach den neuen Gesetzen für gering. Beschäftigte kann man auch noch in die Rente einzahlen. und demnach wird die Regelaltersrente auch noch etwas mehr. Falls ich falsch denke bitte korrigieren. Gruss Karinelke |
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#2
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Hallo Karinelke,
das sind jetzt Spezialsachen und Du solltest hier unbedingt einen Rentenberater sowie in Eurem noch spezielleren Fall (Firma und Ehemann als Aushilfe) Euren Steuerberater hinzuziehen. Da ich nicht weiß, was Du für eine Firma hast, kann auch die Berufsgenossenschaft noch wichtig sein. Auch ist es ein Unterschied, ob Erwerbsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente beantragt wird. Ich durfte nichts hinzuverdienen... Also bitte Professionelle Hilfe holen. Viel Glück Wolfgang
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
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#3
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Zitat:
Die Mindesthinzuverdienstgrenze beträgt in der Tat 450 Euro. Hier würde ich allerdings auch unbedingt professionellen Beistand vorher einholen, um zu erfahren, wie das im diesem speziellen Falle aussieht. |
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#4
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Hallo zusammen,
die 450 Euro gelten nur bei voller Erwerbsminderungsrente. Schon bei nur teilweiser Erwerbsminderunsrente oder bei Altersrenten ohne Erreichen der Regelalterszeit kommt es schon zu individuellen Erwerbsgrenzen. Deswegen: Hier sollte die Servicestelle des DRV angerufen werden oder eine Rentenberatungsstelle aufgesucht werden. Und wie schon Wolfgang richtigerweise empfiehlt, was den Rest anbelangt sollte der Steuerberater mit ins Boot genommen werden. Alles andere wird zum Fischen in der Glaskugel und kann mächtig schiefgehen.
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#5
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Hallo zusammen,
mein Mann hat gerade aus der Reha angerufen. Heute war Chefvisite. Der Professor will meinen Mann in die Erwerbsunfähigkeitsrente schicken. Was nun, müssen wir irgendwas beantragen oder geht das nun automatisch die REHA wurde von der Deutschen Rentenversicherung bewilligt. Gruss Karinelke |
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#6
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Hallo karinelke,
bei "erfolgloser" Reha wird der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet und entsprechend weiter bei der Rentenversicherung bearbeitet. Die Rehakliniken werden ja oft durch die Rentenversicherung belegt und der Entlassungsbericht - mit dem der Prof. deinen Mann in Rente schicken will - entspricht einem medizinischen Gutachten. Bis der Rentenbescheid da ist, bekommt dein Mann weiter Krankengeld. Die Rentenversicherung wird sich dann demnächst bei euch melden und evtl. fehlende Unterlagen anfordern. Vielleicht könnt ihr ja schon mal schauen, ob das Rentenkonto geklärt ist. Wenn der Rentenbescheid kommt, steht drin ab wann die Rente gezahlt wird und auch in welcher Höhe. Meistens ist sie bei der ersten Bewilligung befristet, macht euch da aber nicht verrückt, es ist überhaupt nicht vorherzusehen von wann bis wann die Befristung läuft (ich habe Ende 2012 meinen Rentenantrag gestellt, die Rente wurde im Mai 2013 rückwirkend ab 2010 für 3 Jahre bewilligt und schon einmal automatisch bis 2016 verlängert, eine Freundin hat sofort eine unbefristete Rente bekommen und eine andere bis 2014 ). Im Rentenbescheid steht auch, wieviel dein Mann dazu verdienen darf. Bei einer vollen Rente sind das in der Regel 450 Euro monatlich, bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente steht der erlaubte Zuverdienst genau im Bescheid. Ich drück euch die Daumen
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#7
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Hallo Lalelu,
danke für die schnelle Antwort. Was ich jetzt nur nicht so ganz verstehe, wenn die Rente rückwirkend auch berechnet werden kann, und falls mein Mann, z.Zt. bekommt er von der ARGE sein Geld, mehr bekommen hat wie Rente, was dann, muss dann irgendwas zurückgezahlt werden???? Gruss Karinelke |
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