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#1
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Vielen Dank für Eure Antworten, jetzt habe ich ein paar Eindrücke und weiß dass ich nicht sofort nach Ende der Bestrahlung die AHB anpeile.
@eulenteddy Reha oder AHB - das ist keine Frage des Kostenträgers, sondern des Antragsweges. Die AHB wird über die Strahlenpraxis bzw.über das Krankenhaus beantragt und ist unter Einhaltung gewisser Fristen Standard, dieser Antrag kann nicht abgelehnt werden: nach dem Motto - sie brauchen keine AHB. Eine Reha muß man selbst beantragen, man muß sehr viel mehr erläutern und begründen. Antrag auf Reha kann sehr wohl mit der Begründung - sie brauchen keine Reha - abgelehnt werden. Die RV ist der Kostenträger sobald die Pflichtversicherungszeiten in der RV erfüllt sind, ist dies nicht der Fall dann ist die KK der Kostenträger. (unabhängig von Reha und AHB) |
#2
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Ach so, das war mir nicht klar. Siehste - wie gut, dass wir mal darüber gesprochen haben
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Viele Grüße! ![]() "Auch aus Steinen die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen" (Goethe) |
#3
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Danke Viva,
genau das meinte ich. Denn mir ists ja egal, wer das bezahlt- Hauptsache ich werde wieder gesund. Dann ist meins eine AHB, denn die wurde beantragt von der Sozialdame als ich im KKH war direkt nach der OP. OB war am 13.9. und AHB soll sein 19.11. also gute 8 Wochen nach OP, wenn die Nähte verheilt sind und ich die Arme wieder bewegen kann und mehr als 500g heben darf... Ich soll ja aktiv sein dort, nicht nur Rumliegen, mich massieren lassen und die Arme ein bisschen bewegen- das kann ich auch zu Hause, dafür habe ich bis zur AHB einmal die Woche Krankengymnastik. lieber Gruß, Kayar |
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