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Sorry, bei Nierenzellkarzinom 5 jährige Nachsorge ist unterlassene Hilfeleistung, Du kannst nach 20 Jahren noch Rezidive bekommen. Ergo: Lebenslange Kontrolle, nach 5 Jahren mindestens jährlich!!
PS: Mich würde interessieren mit welcher Begründung man bei Dir eine genetische Disposition auschließen kann? Geändert von H.A. (05.03.2015 um 17:42 Uhr) |
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