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#1
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Lieber Richiefan,
axellino hat eigentlich schon fast alles zu diesem komplizierten Thema erklärt. Aber ehe ich meinen Beitrag beginne,möchte ich dich in diesem Forum herzlich begrüßen. Wenn ihr gegen den Bescheid der Krankenkasse Widerspruch einlegt, dann muss dies innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Schreibens geschehen. Man kann zuerst mit einem einfachen Schreiben Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen. Den Brief immer als Einschreiben mit Rückschein schicken, damit man einen Beleg hat. Laßt euch unbedingt beraten,der VDK oder Sozialverband Deutschlands bieten Beratungen an, man kann auch zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen, vor allem wenn man rechtsschutzversichert ist. Zitat:
Weiterhin gibt es Rehasportgruppen für Krebspatienten, auch hierfür ist ein Rezept des Arztes erforderlich. Es ist auch unverständlich wieso der REHA-Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt werden soll, denn auch als Rentner hat man das Recht mit Hilfe eines Kuraufenthalts seine Lebensqualität zu verbessern. Ein Nachteil der Erwerbsminderungsrente ist, dass man keinen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld hat,wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet, da in Deutschland nur eine Sozialleistung gezahlt wird. Zitat:
Hat deine Mutti bereits einen Schwerbehindertenausweis? Wenn nicht, dann unbedingt beantragen! Liebe Grüße an dich und deine Mutti, Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (22.03.2015 um 21:47 Uhr) |
#2
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Ich wurde auch gezwungen, meinen Rehaantrag von Februar 2014 in einen Rentenantrag umzuwandeln. Dazu aufgefordert wurde ich von der krankenkasse im Dezember 2014.
Die Krankenkasse ist dazu berechtigt, man hat kein Wahlrecht mehr. Das "nette" bei mir war, dass ich seit August 2014 wieder arbeiten gehe. Also eigentlich bewiesen habe, dass ich erwerbsfähig bin. Ich habe nicht widersprochen (man hat praktisch keine Chance, die Sache ist rechtlich eindeutig), sondern den Rentenantrag gestellt. Dazu ein Attest meines Arztes, das dem Gutachten des MDK komplett widersprochen hat. Nach 6 Wochen hatte ich den Rentenbescheid ohne weitere Prüfung - Teilrente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Das ist mir Recht, ich bekomme sowieso nichts ausbezahlt, weil ich meilenweit über der Zuverdienstgrnze bin. Es gibt mir aber die sicherheit, im Fall einer Verschlechterung die Arbeitszeit zu reduzieren und wenigstens ein bisschen Rente dazuzubekommen. Problematisch dürfte es aber sein, wenn Deine Mutter derzeit nicht arbeitsfähig ist und Krankengeld bezieht. Die Krankenkasse wird dann wohl behaupten, sie wird bis zum Renteneintritt nichtmehr abrbeitsfähig und deshalb nicht zahlen wollen. Doies zu widerlegen, dürfte schwierig sein. Wie oben schon jemand schrieb, solltet Ihr die Altersrente beantragen, dann kann sie dazuverdienen. Auch bei einer Teilrente, dann aber begrenzt. Bei einer Teilrente wird auch Krankengeld bezahlt, allerdings bekommt die KK dan die Teilrente. Ihr könntet aber Widerspruch gegen den ablehnenden Rehabescheid einlegen. Das ist unabhängig vom Rentenantrag möglich. Dabei solltet Ihr ein Gutachten/Attest vom Bbehandelnden Arzt vorlegen, das bescheinigt, dass deine Mutter durch eine Reha wieder arbeitsfähig werden kann. Wenn sie es nicht schon ist. Geändert von Calypso (28.03.2015 um 20:29 Uhr) |
#3
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Vielen lieben Dank für die Antworten! Sorry, dass ich mich erst so spät melde. War paar Tage nicht online. Wir haben jetzt noch bissle Zeit, vermutlich werden wir auch noch eine Beratungsstelle des VDK aufsuchen.
Allen Kranken, gute Besserung und wenig Ärger mit den Behörden und den bürokratischen Regeln. ![]() |
#4
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In welchem Zeitfenster kann denn Verlangt werden einen Reha Antrag umzuwandeln ?
Ich bin jetzt aus dem Krankengeld und beim Arbeitsamt gelandet. Reha wurde Antrag um August 2014 gestellt und dann auch abgelehnt.... |
#5
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Bei mir wurde der Rehaantrag nach ca. 6 Wochen Krankengeldbezug gestellt und auch genehmigt. Nach der Reha ging ich wieder normal arbeiten wie vorher. Erst 10 Monate nach dem Rehaantrag wurde ich aufgefordert, diesen in einen Rentenantrag umzuwandeln, weil die KK ihr Geld für die Zeit der Krankschreibung zurückhaben wollte. den Rentenantrag habe ich fast ein jahr nach dem Rehaantrag gestellt. Bei mir war die Gefahr groß, dass ich vollverrentet würde, was ich keinesfalls wollte. Dank eines Attests meines Onkologen wurde es nur eine Teilrente. Diese rückwirkend ab Rehaantrag und unbefristet. Für die Zeit, in der ich krank geschrieben war, hat das Geld die KK bekommen.
Warum wurde dein Rehaantrag abgelehnt? Besteht eine Aussicht, dass Du wieder arbeitsfähig wirst? Bist Du arbeitslos? Krankengeld musste ich jedenfalls nicht zurückzahlen. |
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