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#1
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Heissen Dank für den Report . Mein Widerspruch war erfolglos , bliebe nun der Gang zum Sozialgericht ,den ich mir aber vorerst erspare . Letztendlich fehlen mir anscheinend die richtigen Beschwerden und simulieren ist nicht mein Ding .Allerdings werde ich beim nächsten Antrag mal alles angeben ,was bei mir bis dann anfällt. Anscheinend gibt es ja auch riesengroße Unterschiede ,in welchem Bundesland man gerade wohnt . Ich bin trotz allem genervt sondern sehr froh,dass ich keine Beschwerden habe .Da war wohl der Chefarzt in Boltenhagen etwas zu voreilig ,aber da mache ich niemandem einen Vorwurf. Gruß waldesruh
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#2
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Na, wenn Du keine Beschwerden hast, dann brauchst Du ja auch den GdB nicht. Wozu? Der ist für Menschen gedacht, wie wirkliche Beschwerden haben, die sie an der normalen Teilhabe hindern!
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#3
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Bei Krebs gewährt man eine Heilungsbewährung von 5 Jahren in der Regel. Bei einem Morbus Waldenström weiss ich nicht um was es sich handelt genau...
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