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#8
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Nein, man ist nur dazu verpflichtet, wenn man eine Arbeit ausüben will, bei der die Schwerbehinderung eine Rolle spielt. Überspitzt: Ein Blinder muss angeben, dass er blind ist, wenn er in der Qualitätssicherung arbeiten will, bei der er sehen können muss. Oder wenn man als BK-Patientin sich auf einen Job bewirbt, bei dem man schwer heben muss etc.
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lg gilda |
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bewerbung, bewerbung nach chemo, job |
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