Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Spezielle Nutzergruppen > Forum für Angehörige

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 08.04.2016, 15:03
Anlor Anlor ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.04.2016
Beiträge: 3
Standard AW: Finanzielle Unterstüzung

Zunächst einmal Vielen herzlichen Dank für die Resonanz.

Meines Wissens nach ist ein Kriterium für Bafög das Studieren innerhalb der Regelstudienzeit. Da ich jedoch knapp über der Regelstudienzeit des Bachelors bin, wäre meine nächste Frage ob es im Rahmen dessen eine "Sonderregelung" gibt, welche es mir erlaubt trotzdem Bafög zu beziehen ?

Die Pflegestufe kam mir bisher gar nicht in den Sinn. Danke dafür. Bisher haben wir uns darum noch nicht gekümmert, da die körperliche Verfassung meines Vaters zur Zeit den Umständen entsprechend "gut" und konstant ist. Dennoch werde ich mich dahingehend weiter informieren.

Wen sollte ich am besten ansprechen um mir die entsprechenden Zeiten, die ich mit der Pflege meiner Eltern verbracht habe, bescheinigen zu lassen ?


Herzlichen Dank für die zahlreichen Ratschläge und Zusprüche!

Liebe Grüße,
André
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 08.04.2016, 20:06
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.250
Standard AW: Finanzielle Unterstüzung

Lieber Andre, bitte sprich zuerst mit dem Hausarzt Deiner Eltern, damit er die Pflegezeiten bescheinigt.

Bitte beantrage in den nächsten Tagen die Pflegestufe, der Gesetzgeber gibt den Pflegekassen 5 Wochen Zeit, ehe über den Antrag entschieden werden muss.Es ist wichtig, ein sog. Pflegetagebuch zu führen und dort alle Tätigkeiten aufzulisten, die Du für Deinen Vater erledigen musst, dazu gehört auch die Begleitung zu den Therapien oder zum Arzt.
Es gibt in den einzelnen Bundesländern sog. Pflegeberatungsstellen, bitte gib in eine gängige Suchmaschine den Begriff Pflegeberatungsstelle und den Namen der Heimatstadt oder des Landkreises ein.Dort kann man Dir auch weitere Hinweise wegen der Pflegestufe und anderer Hilfen geben,
Sehr viel gutes Material ist auch auf den Seiten des Krebsinformationsdienstes zu finden, die URL lautet: http://www.krebsinformationsdienst.de
Die Materialien kann man downloaden oder kostenfrei als Broschüre bestellen.

Wegen des Bafögs, stelle am besten einen neuen Antrag, begründe ihn entsprechend und suche Dir beim Studentenwerk rechtliche Beratung.

Herzliche Grüße,
Elisabethh.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 08.04.2016, 20:21
Benutzerbild von GlidingGeli
GlidingGeli GlidingGeli ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2008
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 537
Standard AW: Finanzielle Unterstüzung

Hallo Andre,

du kannst sicher ein Urlaubssemester beantragen, weil du dich jetzt und deinen Vater kümmerst. Der Hausarzt deines Vaters kann dir ein Attest schreiben. Die Genehmigung geht jetzt auch noch für das SS 2016
Liebe Grüße
GlidingGeli
__________________

Mögest du dir die Zeit nehmen,
die stillen Wunder zu feiern,
die in der lauten Welt
keine Bewunderer haben.


Irische Sprüche
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.04.2016, 14:40
vivace vivace ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 23.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 23
Standard AW: Finanzielle Unterstüzung

Hallo André,

bist du mit der Pflegestufe weitergekommen?

Da meine Unizeit auch noch nicht so lange her ist, kann ich dir vielleicht auch noch ein paar zusätzliche Tipps geben.. (neben den bereits geschilderten Sachen wie Halbwaisenrente usw.) :

- Kindergeld gibt's mittlerweile leider nur noch bis zum Ende des 25. Lebensjahres (Ausnahme: Wehr-/Zivildienst, glaube ich)

- BAföG kann aus wichtigem Grund verlängert werden! Ich kenne 2 Fälle, einmal eine chronisch Kranke (CU), da wurde das BAföG um vier Semester verlängert, eine andere Bekannte hat sich einfach vom Hausarzt psychischen Stress bescheinigen lassen und hat auch sofort 2 Semester länger bekommen. Mit Pflege krebskranker Eltern wirst du auf jeden Fall länger BAföG beziehen dürfen. Ruf einfach mal bei der BAföG-Beratung an. Wenn die Studenten an deiner Uni gut organisiert sind, habt ihr vielleicht sogar eine Sozialberatung und Ansprechpartner beim AStA, die helfen sofort!

- Für den (unwahrscheinlichen) Fall, dass das BAföG dir nicht weiter verlängert wird, kannst du ein Daka-Darlehen beantragen, das ist auch vom BAföG-Amt, in gleicher Höhe und zinsfrei, für die Dauer bis zum Studienabschluss. Ab dem Masterstudium müsstest du aber schon einen Folgeanspruch haben, sodass das nur für den Bachelor wäre!

- Falls du (noch unwahrscheinlicher) irgendwann keinen BAföG-Anspruch mehr haben solltest, kannst du mit dem Ablehnungsbescheid Wohngeld beantragen! Unter Studenten hält sich immer das Gerücht, man könne kein Wohngeld beantragen, das ist aber nur der Fall, wenn man dem Grund (nicht der Höhe) nach noch BAföG-Anspruch hätte!

- In jedem Fall kannst du immer einen KfW-Studienkredit beantragen, das geht schnell und umkompliziert bis zu 650 € im Monat. Da sind die Zinsen auch ziemlich niedrig. Von der Hausbank u.ä. würde ich dir aber abraten, da die teilweise etwas fragwürdige Geschäftspraktiken bei Studenten blicken lassen.

- Abhängig davon, ob ihr eine zentrale Studienberatung oder - noch besser - eine Beratungsstelle an deiner Fakultät habt, würde ich dort auch einmal vorstellig werden. Die können dir auch gleich sagen, ob du z.B. für BAföG zusätzliche Bescheinigungen brauchst (und diese auch gleich ausstellen!). Vielleicht findest du auch Hinweise in eurer aktuellen Studienordnung (kann man meist auf der Internetseite der Uni / Fakultät finden).

Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir gerne schreiben.

Ganz viel Respekt für dich, dass du diese schwierige Situation so meisterst!!

Viele Grüße
vivace



--------------
Nachtrag:
Damit du dir sicher sein kannst, habe ich dir die Rechtsgrundlage herausgesucht: § 15 Abs.3 BAföG (bei dir käme Nr. 1 auf jeden Fall in Betracht), vgl. http://www.xn--bafg-7qa.de/de/-15-fo...sdauer-235.php

Geändert von vivace (10.04.2016 um 14:54 Uhr)
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:28 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2025 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55