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#1
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Zunächst einmal Vielen herzlichen Dank für die Resonanz.
Meines Wissens nach ist ein Kriterium für Bafög das Studieren innerhalb der Regelstudienzeit. Da ich jedoch knapp über der Regelstudienzeit des Bachelors bin, wäre meine nächste Frage ob es im Rahmen dessen eine "Sonderregelung" gibt, welche es mir erlaubt trotzdem Bafög zu beziehen ? Die Pflegestufe kam mir bisher gar nicht in den Sinn. Danke dafür. Bisher haben wir uns darum noch nicht gekümmert, da die körperliche Verfassung meines Vaters zur Zeit den Umständen entsprechend "gut" und konstant ist. Dennoch werde ich mich dahingehend weiter informieren. Wen sollte ich am besten ansprechen um mir die entsprechenden Zeiten, die ich mit der Pflege meiner Eltern verbracht habe, bescheinigen zu lassen ? Herzlichen Dank für die zahlreichen Ratschläge und Zusprüche! Liebe Grüße, André |
#2
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Lieber Andre, bitte sprich zuerst mit dem Hausarzt Deiner Eltern, damit er die Pflegezeiten bescheinigt.
Bitte beantrage in den nächsten Tagen die Pflegestufe, der Gesetzgeber gibt den Pflegekassen 5 Wochen Zeit, ehe über den Antrag entschieden werden muss.Es ist wichtig, ein sog. Pflegetagebuch zu führen und dort alle Tätigkeiten aufzulisten, die Du für Deinen Vater erledigen musst, dazu gehört auch die Begleitung zu den Therapien oder zum Arzt. Es gibt in den einzelnen Bundesländern sog. Pflegeberatungsstellen, bitte gib in eine gängige Suchmaschine den Begriff Pflegeberatungsstelle und den Namen der Heimatstadt oder des Landkreises ein.Dort kann man Dir auch weitere Hinweise wegen der Pflegestufe und anderer Hilfen geben, Sehr viel gutes Material ist auch auf den Seiten des Krebsinformationsdienstes zu finden, die URL lautet: http://www.krebsinformationsdienst.de Die Materialien kann man downloaden oder kostenfrei als Broschüre bestellen. Wegen des Bafögs, stelle am besten einen neuen Antrag, begründe ihn entsprechend und suche Dir beim Studentenwerk rechtliche Beratung. Herzliche Grüße, Elisabethh. |
#3
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Hallo Andre,
du kannst sicher ein Urlaubssemester beantragen, weil du dich jetzt und deinen Vater kümmerst. Der Hausarzt deines Vaters kann dir ein Attest schreiben. Die Genehmigung geht jetzt auch noch für das SS 2016 Liebe Grüße GlidingGeli
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Mögest du dir die Zeit nehmen, die stillen Wunder zu feiern, die in der lauten Welt keine Bewunderer haben. Irische Sprüche |
#4
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Hallo André,
bist du mit der Pflegestufe weitergekommen? Da meine Unizeit auch noch nicht so lange her ist, kann ich dir vielleicht auch noch ein paar zusätzliche Tipps geben.. (neben den bereits geschilderten Sachen wie Halbwaisenrente usw.) : - Kindergeld gibt's mittlerweile leider nur noch bis zum Ende des 25. Lebensjahres (Ausnahme: Wehr-/Zivildienst, glaube ich) - BAföG kann aus wichtigem Grund verlängert werden! Ich kenne 2 Fälle, einmal eine chronisch Kranke (CU), da wurde das BAföG um vier Semester verlängert, eine andere Bekannte hat sich einfach vom Hausarzt psychischen Stress bescheinigen lassen und hat auch sofort 2 Semester länger bekommen. Mit Pflege krebskranker Eltern wirst du auf jeden Fall länger BAföG beziehen dürfen. Ruf einfach mal bei der BAföG-Beratung an. Wenn die Studenten an deiner Uni gut organisiert sind, habt ihr vielleicht sogar eine Sozialberatung und Ansprechpartner beim AStA, die helfen sofort! - Für den (unwahrscheinlichen) Fall, dass das BAföG dir nicht weiter verlängert wird, kannst du ein Daka-Darlehen beantragen, das ist auch vom BAföG-Amt, in gleicher Höhe und zinsfrei, für die Dauer bis zum Studienabschluss. Ab dem Masterstudium müsstest du aber schon einen Folgeanspruch haben, sodass das nur für den Bachelor wäre! - Falls du (noch unwahrscheinlicher) irgendwann keinen BAföG-Anspruch mehr haben solltest, kannst du mit dem Ablehnungsbescheid Wohngeld beantragen! Unter Studenten hält sich immer das Gerücht, man könne kein Wohngeld beantragen, das ist aber nur der Fall, wenn man dem Grund (nicht der Höhe) nach noch BAföG-Anspruch hätte! - In jedem Fall kannst du immer einen KfW-Studienkredit beantragen, das geht schnell und umkompliziert bis zu 650 € im Monat. Da sind die Zinsen auch ziemlich niedrig. Von der Hausbank u.ä. würde ich dir aber abraten, da die teilweise etwas fragwürdige Geschäftspraktiken bei Studenten blicken lassen. - Abhängig davon, ob ihr eine zentrale Studienberatung oder - noch besser - eine Beratungsstelle an deiner Fakultät habt, würde ich dort auch einmal vorstellig werden. Die können dir auch gleich sagen, ob du z.B. für BAföG zusätzliche Bescheinigungen brauchst (und diese auch gleich ausstellen!). Vielleicht findest du auch Hinweise in eurer aktuellen Studienordnung (kann man meist auf der Internetseite der Uni / Fakultät finden). Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir gerne schreiben. Ganz viel Respekt für dich, dass du diese schwierige Situation so meisterst!! Viele Grüße vivace -------------- Nachtrag: Damit du dir sicher sein kannst, habe ich dir die Rechtsgrundlage herausgesucht: § 15 Abs.3 BAföG (bei dir käme Nr. 1 auf jeden Fall in Betracht), vgl. http://www.xn--bafg-7qa.de/de/-15-fo...sdauer-235.php Geändert von vivace (10.04.2016 um 14:54 Uhr) |
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