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#1
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Hallo Gilda
sicher wäre das eine Überlegung, nur ist mein Vertrauen deutlich reduziert, weil dort im zweiten Brustzentrum an der zweiten Seite auch noch eine Auffälligkeit entdeckt wurde, die ebenfalls biopsiert wurde. Ergebnis: War leider auch schon ein Brustkrebs, zwar noch sehr in den Anfängen aber deutlich vorhanden. d.h ich wurde an beiden Seiten operiert. Da fragt sich wie genau wird dort geschaut? Das hat mich doch nachdenklich gemacht und bin nun froh das dies auch abgeklärt wurde. Der andere Tumor hätte evtl durch die Chemo auch einen auf den Deckel bekommen, doch bei der OP nach Chemo wäre er nicht mit entfernt worden und auch nicht bestrahlt worden. Ich finde, das Vertrauen eben auch ein wichtiger Faktor bei der Behandlung ist, ein rationell, funktionelles Vorgehen sicherlich nicht vergessen werden sollte. Doch sicher aufgehoben würde ich mich da nicht mehr fühlen. In der psychoonkologischen Beratung hat man mir auch zu verstehen gegeben das ich "dort auch besser aufgehoben sei", weil ich eben viel nachfrage und auch einen Hintergrund habe, (bin selber Krankenschwester) und dadurch evtl auch etwas "unbequem" sei. Ich möchte damit keinesfalls, dass es so verstanden wird, das andere nicht auch genau nachfragen oder eben sich auch selber schlau machen. Aus meiner Sicht kommt es auf " die goldene Mitte" an. Ich lasse mich auch gern von meinem Gefühl leiten. Sicherlich wäre der einfachere Weg es dort zu machen, doch da sträubt sich bei mir einfach was. Danke dir für deine Antwort! Ciao Renate |
#2
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Hallo Renate,
ich bin bei der DAK versichert und habe eine Einzelfallentscheidung zur Beförderung in eine Onnkologische Praxis ca. 50 km von meinem Wohnort entfernt durchbekommen. In meinem Wohort gibt es ein zertifiziertes Brustzentrum womit meine KK aber keine Verträge hat. Kann ich ja nix für. Vor Ort gibt es nur 2 allgemeine Onkologen (Inneres). Auch bei mir versuchte die KK mich nach dort abzuschieben. Meine Begründung warum ich in die Praxis 50 km entfernt wollte war:= ein Vergleichbarer Onkologe hätte es nur im Brustzentrum gegeben. Ich bezog mich auf den Titel "gynäkologischen Onkologen", der nur Frauenkrebs behandelt und für mich somit eine bessere Diagnostik und Behandlung darstellt und auch an Brustkrebsstudien teilnimmt.Habe den Vergleich vom Unfallchirug und Gesichtschirugen verglichen. Bei einem Autounfall mit starken Gesichtsverletzungen würde man auch einen Gesichtschirugen operieren lassen und nicht einen Unfallchirugen (Beine, Arme u.s.w.) Jeder hat das Recht auf freie Arztwahl und somit auch auf Spezialisten und ihre Fachgebiete. |
#3
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Liebe Renate,
du schriebst: Zitat:
Zitat:
Ich wünsche Dir ganz viel Kraft für die Behandlungen und dass diese in Brustzentrum durchgeführt werden, zu dem Du mehr Vertrauen aufbauen konntest. Liebe Grüße, Elisabethh. |
#4
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Hallo
ich danke euch für die Antworten. Gestern war die erste Chemo, bislang geht es so, Kreislauf reagiert stärker wie Übelkeit. In der Praxis hab ich dann gesehen das die Ärztin zu der ich gewechselt habe, vom Focus eine Auszeichnung als "empfehlenswert" bekam, ihr Kollege gehört zu den Top-Ärzten. Das kann ich nur bislang bestätigen, wusste es im Vorfeld aber nicht. Ich werde wahrscheinlich zur TKK wechseln, Gespräch im Vorfeld hat es schon gegeben. Ich frag mich auch, was noch an evtl. "Extras" kommt, die auch wieder zu "Widersprüchen und möglichen Sozialrechtlichen Diskussionen" führen. Ich hörte auch in der Praxis raus, das es hier wohl die meisten Probleme gibt. Wenn möglich will ich mich diesen Kraftakten nicht stellen, die brauche ich gerade woanders. Ich rechne auch gerade schon meine Zuzahlungen aus, hätte nicht gedacht das ich so schnell über einen Antrag zur Befreiiung der Zuzahlungskosten nachdenken muss... Aber das ist wohl auch eine der Nebenwirkungen von Krebs. Danke euch nochmals für eure Aufmunterung und Erfahrung. Ciao Renate |
#5
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Liebe Renate,
da Brustkrebs zu den chronischen Erkrankungen zählt, wird die Zuzahlung zu Medikamenten etc. bei Dir von 2 auf 1 Prozent des Bruttoeinkommens reduziert. Dafür ist ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich. Wichtig ist trotzdem, dass Du alle Quittungen und Belege für die Zuzahlungen sammelst. Herzliche Grüße, Elisabethh. |
#6
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Hallo Renate,
hast du schon einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Wenn du einen Grad von 60 und höher bekommst, greift die 1% Regelung sofort, ansonsten erst im 2. Jahr. Bei Chemo können die Zuzahlungen ziemlich hoch werden. Je nach Krankenkasse können bei Fahrten zur Bestrahlung für jede Fahrt auch 5 Euro in Rechnung gestellt werden. Manche Kassen berechnen nur 1. Hinfahrt und die letzte Rückfahrt. ALles Gute GlidingGeli
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Mögest du dir die Zeit nehmen, die stillen Wunder zu feiern, die in der lauten Welt keine Bewunderer haben. Irische Sprüche |
#7
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Liebe Renate, um diese 1 Prozent Regelung in Anspruch nehmen zu können, musst du in den vergangenen 12 Monaten mindestens einmal pro Quartal wegen der gleichen Erkrankung in ärztlicher Behandlung gewesen sein. Es zählt nicht nur die Krebserkrankung dazu.
Zitat:
Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis findet man im Internet, bitte gib einmal den Namen Deiner Heimatstadt und den Begriff Schwerbehindertenausweis in eine Suchmaschine ein. Ansonsten kann man den Antrag auch mit einem formlosen Schreiben stellen, da der Tag der Antragstellung sehr wichtig ist, immer als Einschreiben an die Behörden senden. Die Deutsche Krebshilfe hat eine nützliche Broschüre mit dem Titel "Wegweiser zu Sozialleistungen" herausgegeben, man kann sie als Buch kostenfrei bestellen oder auch downloaden, bitte schaue einmal hier: https://www.krebshilfe.de/informiere...rebs/infothek/ Herzliche Grüße, Elisabethh. |
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