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Hallo poy,
Zitat:
Würdest Du eine Umfrage starten, wie Menschen am liebsten sterben würden, ist als überwiegende Antwort so in etwa zu erwarten: Wenn es so weit ist, dann wenigstens schnell und mit möglichst wenig Schmerzen. Wir leben in einem System, in dem es auch eine Rechtsordnung gibt, die es uns durchaus erlaubt, so in Würde sterben zu können, wie wir das jeweils für richtig halten. ![]() Weil es unantastbare Grundrechte gibt, wie z.B.: https://dejure.org/gesetze/GG/1.html Art. 1 GG umfaßt natürlich auch das Recht, seinen eigenen Tod bzw. den Sterbevorgang beeinflussen/gestalten zu können. Allerdings nur im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung, wozu Du z.B. hier etwas findest. http://www.cdl-rlp.de/Unsere_Arbeit/...utschland.html Insoweit ist relativ klar, wie man selbst seinen Tod/sein Sterben gestalten kann. Schriftlich vorliegende Willens-Erklärungen erleichtern allen Beteiligten das richtige Vorgehen/die Unterstützung dabei. Am besten bereitet man das vor, wenn man geistig noch in der Lage dazu ist, Willens-Erklärungen abgeben zu können. Solche, die dazu geeignet sind, Beteiligte "straffrei" halten zu können. "Jeder ist seines Glückes Schmied" - so makaber das in diesem Zusammenhang auch klingen mag. ![]() Liebe Grüße lotol
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Krieger haben Narben. ![]() --- 1. Therapie (2016): 6 Zyklen R-CHOP (Standard) => CR Nach ca. 3 Jahren Rezidiv 2. Therapie (2019/2020): 6 Zyklen Obinutuzumab + Bendamustin => CR Nach ca. 1 Jahr Rezidiv, räumlich begrenzt in der rechten Achsel 3. Therapie (2021): Bestrahlung |
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