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Liebe Bella,
ich habe noch einige Infos zwecks "berufliche Reha" eingeholt; ließ mir doch keine Ruhe. ;-) Also: eine berufliche Reha kann eine Umschulung sein oder auch eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess (Hamburger Modell). Bei diesen beiden Möglichkeiten ist es aber zwingend erforderlich, dass man auch wieder Vollzeit arbeiten kann. Wer nicht mehr Vollzeit arbeiten kann, kriegt somit auch keine Umschulung oder einen Wiedereingliederungsversuch. Wenn du also zu einem Gutachter musst, dann sei auf solche Fragen vorbereitet (wenn er etwa fragen sollte, ob du mit einer Umschulung oder einer Wiedereingliederung einverstanden bist). Du würdest ja wirklich gerne eine Umschulung oder einen Wiedereingliederungsversuch machen, wenn die Möglichkeit besteht, jede Stunde für eine halbe Stunde Pause zu bekommen und wenn es täglich nicht über 3 Stunden geht. ;-) Nein, ich will hier nicht schreiben, was man beim Gutachter antworten sollte; ich weiß aber zu genau, wie schnell man einen Fehler aus Unwissenheit gemacht hat und dann dafür bitterlich bestraft wird...obwohl man wirklich nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten. Das Letzere interessiert aber keinen Gutachter. :-( Ich habe für dich und alle anderen leidgeprüften Rentenantragsteller/innen einen wirklich guten Leitfaden, den sich jeder durchlesen sollte. Es geht da zwar um den Reha-Entlassungsbericht, aber darin enthalten sind auch sämtliche rentenrechtliche Vorschriften, nachdem sich die Rentenversicherungsanstalten richten. Frage mal google (Seiten auf Deutsch) unter: reha entlassungsbericht leitfaden Gleich der allererste Eintrag oben bringt dich dann an die richtige Stelle. Ich habe mir diese Seiten bereits mehrere Male durchgelesen und finde immer noch etwas, was ich nicht wusste. :-) Bis bald! Liebe Grüße Norma PS: Danke! *rot werd* :-) Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger www.vdr.de hat den Ärztlichen Reha-Entlassungsbericht Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung 2001 herausgegeben. Hier ist der Link zur pdf Datei. (Größe 837,7 kB das sind 86 Seiten) http://www.vdr.de/internet/vdr/sozmed.nsf/0/5D526A038A1F599AC1256A5B0058FFC4/$FILE/R-E-Bericht+2001.pdf Die Links habe ich noch nachgetragen Liebe Grüße Wolfgang46 |
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