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Alt 02.08.2005, 00:55
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard mistel, soja, was wirkt gut unterstützend?

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Schneckerl meinte:

>>> Hallo, also die Misteltherapie wird erst von der Kasse bezahlt wenn ein Rezidiv aufgetreten ist. <<<

Hallo Schneckerl,

das stimmt nicht. Dann hast Du wahrlich schlechte Erfahrungen gemacht, nämlich mit Betrügern. Die Mistel gehört zu den wenigen Ausnahmen, die der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (jetzt: Der Gemeinsame Bundesausschuss gem. § 91 Abs. 5 SGB V) in seiner Arzneimittel-Richtlinie vom 16.03.2004, in Kraft seit 1.4.04, bei malignen Tumoren zugelassen hat, d.h. sie ist auf Kassenrezept weiterhin verordnungs- und von den GKV voll erstattungsfähig. Gehe auf

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/27/0,...096443,00.html

dort kannst Du den die Ausnahmen betreffenden Teil der Richtlinie als PDF downloaden. Gib im Acrobat Reader in dessen Suchmaschine den Begriff "Mistel" ein, dann landest Du direkt beim Satz:
__________________________________________
" F. Gesetzliche Verordnungsausschlüsse bei der Arzneimittelversorgung und zugelassene Ausnahmen

16.ff Apothekenpflichtige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V

16.4 Schwerwiegende Erkrankungen und Standardtherapeutika zu deren Behandlung sind:
....................................
....................................
- Mistel-Präparate, parenteral, auf Mistellektin standardisiert, nur in der palliativen Therapie von malignen Tumoren zur Verbesserung der Lebensqualität."
__________________________________________

Also bei der Therapie von MALIGNEN TUMOREN, d.h. von Tumoren im Erststadium, und nicht erst bei einem Rezidiv. Das Wort "Rezidiv" ist in diesem Zusammenhang in der Richtlinie überhaupt nicht vorhanden. Ihr wurdet belogen, und zwar auf Kosten Eurer Gesundheit. Frag' telefonisch die für Euch zuständige Staatsanwaltschaft, was die davon hält.

Die Richtlinien sind ebenso rechtsverbindlich wie Gesetze und sind für alle Kassen in gleicher Weise bindend.

Wenn DU willst, kannst Du auch direkt bei dem Gem. Bundesausschuss anfragen:

http://www.g-ba.de/cms/

Falls Dein / Euer Arzt also die Mistelverordnung auf Kassenrezept oder die GKV die Bezahlung weiterhin sabotiert: Die Richtlinie ausdrucken, dort die Mistel als Ausnahme markieren und mit diesem Wisch vor seiner / ihrer Nase winken. Wenn er / sie auch dann noch stur bleibt: die Ampullen selbst kaufen und dem Arzt bzw. der Kasse in Rechnung stellen, notfalls wegen Schadenersatz einklagen - Du / Ihr wirst / werdet gewinnen. Aber so weit kommt es sicherlich nicht, ein nettes Gespräch in diesem Sinne mit dem Arzt oder der GKV und eine schriftliche Aufforderung der GKV (Frist setzen!) zur ebenfalls schriftl. Kostenübernahme-Bestätigung reicht i.d.R. aus. Wenn nicht: Klage einreichen. Wenn Du nicht auf den Kopf gefallen warst und die Absage Dir schon früher schriftlich geben lassen hast, kannst Du Dir die Mistel, die Du bis dato selbst bezahlen musstest, von der Kasse u.U. auch rückwirkend bezahlen lassen.

Gruß
anonym2
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