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Alt 08.01.2006, 13:03
Irene Z. Irene Z. ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
Ort: Köln
Beiträge: 27
Standard AW: Wechsel vom Angehörigen zum Hinterbliebenen

Liebe Beate,

hab gesehen, dass du in einem anderen Thread von der Rente geschrieben hast.

Ich hoffe es ist dir recht, daß ich dir hier antworte, denn hier in diesem Thread war ich auch lange, lange Zeit zu Hause. Lese immer noch, aber schreibe kaum noch. Mein Mann ist am 13.08.04 an LK gestorben und der Austausch hier im Forum hat mir auch sehr geholfen. Habe auch hier so liebe Frauen kennen gelernt, wir haben uns zum Teil persönlich getroffen und nun wird telefoniert bzw. über eMail Kontakt gehalten.

Nun zu dem leidigen Problem Rente. Ich möchte dir von meinen Erfahrungen schreiben. Mein Mann und ich waren auch immer Beide voll berufstätig. Mein Mann war 44 Jahre – ohne einen Tag arbeitslos zu sein – beschäftigt und als er gehen musste, noch nicht mal in Rente.

Es ist zwar unbegreiflich und mehr als unverschämt, aber es ist so, es zählen nur die Bruttoeinkünfte bei der Anrechnung der Rente. Es ist alles ein schlechter Witz

Bei mir kam ein minimaler Betrag an Hinterbliebenenrente raus und so war ich mehr oder weniger gezwungen, ab Januar vorigen Jahres meine Arbeitszeit auf 4 Tage wöchentlich zu reduzieren, so dass ich jetzt weniger eigene Einkünfte habe, aber dadurch mehr Hinterbliebenenrente bekomme. Allein bei der Reduzierung auf jetzt 30 Stunden, habe ich trotzdem noch ein Minus zu verzeichnen zum vorherigen Nettobetrag. Hatte auch schon mal überlegt, nur noch halbtags zu gehen, das wäre aber zuviel finanzieller Verlust gewesen.

Ich gehe davon aus, dass du noch für dieses Jahr die günstigere Steuerklasse III hast und ab nächstes Jahr in die Steuerklasse I eingestuft wirst. Da, wie gesagt, unverschämterweise, nur das Brutto zählt, hab ich mir vom Arbeitgeber den Nettobetrag für StKl. I ausrechnen lassen, bevor ich die Arbeitszeitverkürzung beantragt habe. Ist schon ein riesiger Unterschied zwischen den Steuerklassen.

Aber, das sogenannte Sterbevierteljahr steht dir auf jeden Fall zu, ohne Anrechnung deiner Einkünfte.

Vielleicht konnten meine eigenen Erfahrungen dir ein wenig helfen. Falls noch Fragen sind, ich versuche gerne, dir zu helfen.

Liebe Grüße auch an alle anderen
Irene
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