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Alt 11.01.2003, 00:14
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Beiträge: n/a
Standard Krankenkasse

Wenn nicht zu erwarten ist, dass die Erwerbsfähigkeit erhalten, wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann, wird man von der KK aufgefordert, sich vom med.Dienst untersuchen zu lassen. Dieser wird dann darüber entscheiden ob man wieder arbeitsfähig oder s.o Rente beantragen muss.
Unsere Ärzte müssen ihre Diagnosen nicht streichen oder sich gar vor den KK beugen. Wie gesagt, egal welche Meinung der beh. Arzt hat, am Ende entscheidet der med. Dienst, aber nur wie es so schön von den KK geschrieben wird, im Interesse aller zahlenden Mitglieder. Wart ihr schon zur Reha gewesen?
Noch seid ihr ja krankgeschrieben und auch die Ärzte vom med.Dienst sind keine Ungeheuer. Also, wartet erst mal ab und die KK kann nicht sagen, ab morgen bist du gesund, das entscheiden immer noch die Ärzte.
Gruß Renate
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