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#1
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Hallo Petra,
vielleicht beruhigt es dich ein bisschen...du bist nicht die einzige... Jeder Richter in einem x-beliebigen deutschen Sozialgericht kennt solche Falsch-Gutachten... Trotzdem...da bleibt einem immer wieder wirklich die Spucke weg. :-( Meine Tochter ist damals bis ins Wartezimmer mitgegangen und war auch bei der Anmeldung mit dabei. Eigentlich wollte sie im Auto warten...*gut, dass sie DAS NICHT gemacht hat* Einen Fehler deinerseits habe ich leider dann aber doch gefunden, liebe Petra. *nicht böse sein* In Sachen Haushalt NIE angeben, dass man den alleine schafft....auch nicht eine Stunde pro Tag! Es interessiert leider niemanden, ob du dir eine Haushaltshilfe leisten kannst oder nicht....notfalls muss dann eben alles liegenbleiben. Du hättest deinen Mann ins Spiel bringen sollen. ER hat *so gut wie* den gesamten Haushalt neben seiner Berufstätigkeit übernehmen MÜSSEN...wäre da richtiger gewesen. Du überwachst nur und weist ihn auf notwendige Arbeiten hin. Allenfalls ein bisschen Staubwischen kannst du bei guter Verfassung (!) übernehmen. Ich weiß natürlich, dass du oft mega-schlapp bist und praktisch "auf Knien" irgendwie den Haushalt schmeißt (um die Wohnung wenigstens ETWAS in Schuss zu halten), aber DAS einem Gutachter richtig zu erklären, ist praktisch unmöglich. Und er sieht ja auch nicht, wie du dich völlig erschöpft durch den Tag quälst! Ich weiß außerdem, dass "Frau" selbst an schlechtesten Tagen irgendetwas erledigt; selbst dann, wenn "Mann" schon längst auf dem Sofa läge. ;-) Und da "Frau" nicht ausgiebig rumjammert, sondern "irgendwie" funktioniert, kann sie auch schwer ihre "richtige" Verfassung beschreiben. DAS ist ein riesengroßes Problem bei Gutachtern, leider. Tja...und den Hinweis des Gutachters, du wollest wohl nur eine "Versorgungslücke füllen" ist eine Anmaßung, die vor keinem Gericht stand hält. Denn DAS ist seine persönliche Meinung und die hat überhaupt nichts in einem Gutachten zu suchen... *Witzbold* Nun lass mal deine Ärzte Gegengutachten schreiben und den VdK seine Arbeit machen. Das wird schon noch...wirst sehen. Liebe Grüße Norma PS: @ InJa: oben rechts gibt es ein kleines Kreuzchen, da kann man wirklich draufklicken. Probiers einfach mal... |
#2
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PS: @ InJa: oben rechts gibt es ein kleines Kreuzchen, da kann man wirklich draufklicken. Probiers einfach mal...[/QUOTE]
Hallo Norma, ich denke, jemandem zu schreiben, dass es rechts oben ein kleines Kreuzchen gibt, auf das man wirklich draufklicken kann, könnte die Meinungsfreiheit anderer, die Beiträge schreiben möchten, erheblich einschränken. Nämlich evtl. derjenigen, die es befolgen würden. Jeder kann, ebenso wie Du, frei äußern, was er/sie möchte. Natürlich, ohne beleidigend zu sein. Und ehrlich, ohne Dir nahe treten zu wollen, finde ich Deinen Hinweis darauf unmöglich. Damit signalisiert Du nämlich, keine andere Meinung außer Deiner eigenen akzeptieren zu wollen. Das kann es ja wohl nicht sein. Gibst Du mir jetzt eigentlich auch den Hinweis???? Einen schönen Abend wünscht Dir Ingrid |
#3
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Noch einmal:
Der TITEL heißt: Frage zum EU-Rentenwiderspruch. Wer so eine Frage hat, der hofft auf Rat und Hilfe. Wenn jemand einen Rat hat oder irgendeine Hilfe anbieten kann, wird der Schreiber sich freuen. Wer aber NICHTS dazu beitragen kann, sollte eben das Kreuzchen oben rechts anklicken. Ich bin der festen Überzeugung, dass alle Ratsuchenden das auch begrüßen würden. Norma |
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