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#1
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Hallo..............
da ich auch dem VDK beigetreten bin kann ich Dir sagen, das die Abkürzung für Verein der Kriegsversehrten UND Behinderten (=Schwerbehinderten) steht. D.h. dieser Verein ist spezialisiert auf alle Fragen u. Probleme, die u.a. auch im Zusammenhang mit einer EU-Rente stehen. Falls ein Rentenantrag auf Ablehnung durch die BfA stößt, geben sie beim VDK Rechtsbeistand und führen mit ihren spezialisierten RA Widerspruch bis hin zur Klage beim Sozialgericht durch. Sie helfen natürlich auch weiter, wenn es z.B. um Schwerbehindertenausweis geht usw. Ich zahle im Monat 4 Euro (kann von Region zu Region geringfügig differieren) und habe direkt Beratung. Ich hoffe, ich konnte ein klein wenig weiterhelfen Grüße, Loulilein |
#2
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Hallo Ivama
wenn du in einer rechtschutzversicherung bist. und diese das sozialrecht mit abdeckt ist das Ok aber leider haben Rechtsschutzversicherungen oft hohe Eigenbeteildigungen und decken manche Beratungen nicht mit ab. Ich bin auch rechtsschutzversichert und beim Sozialverband ist ähnlich dem VDK. Weil ich dann auch Hilfe beim ausfüllen der Formulare habe und im Widerspruch. Sonst würde ich dann meine eigenbeteildigung 100€ zahlen und im Jahr zahle ich nur 60€ beim verband. Für einen Rechtsstreit vor dem Sozialgericht ist die Rechtsschutzversicherung bestimmt sehr gut. So zu deiner anderen Frage: du bekommst das Geld vom AA als Nahtlosigkeitsgeld. Das heißt du hast eine ungekündigte Stelle und bist gleichzeitig arbeitssuchend aber nicht vermittelbar. Das erhälst du 12 Monate, es sei denn du bist schon alt (altersgrenze weuiiß ich nicht meine aber über 50) dann sind es 18 Monate. Dnach kommt Harz 4 drücke die Daumen, dass deine Rente durch kommt. Ich warte auch allerdings noch im Erstantrag und muß näcste Woche zu einem zweiten Gutachter Barbara |
#3
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Hallo,
nur ein kleiner Hinweis: Sozialgerichtsverfahren sind immer kostenlos. Allerdings weiß ich nicht, ob dies Anwaltskosten mit einschließt. Gruß Andreas |
#4
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Vielen Dank für eure Beiträge. Es beruhigt mich erstmal ein wenig.
Bis bald und alles Gute ![]() Ivima |
#5
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Gibt es Krankengeld insgesamt nur für 18 Monate, auch bei unterschiedlichen aufeinander folgenden Krankheiten, oder zählt es ab der neuen Diagnose wieder von vorne? Hat jemand Erfahrungen damit? Vielen Dank für event. Antworten. Gaby
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Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden. www.palliaktiv.de |
#6
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Hallo Gaby,
es gibt in einem bestimmten zeitraum (ich glaube 3 Jahre) grundsätzlich für insgesammt 78 Wochen Krankengeld. Auch bei neuer Diagnose. Gruß clara |
#7
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Hallo
ich hatte auch mehrere Erkrankungen und habe mich über den Sozialverband mit der KK gestritten, obwohl ich dazwischen gearbeitet habe, leider zählte die neue Erkrankung dazu, mit der ich dann weiter krank geschrieben war Barbara |
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