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  #1  
Alt 30.06.2006, 14:02
kkater kkater ist offline
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Registriert seit: 30.06.2006
Beiträge: 4
Standard AW: Aufhebung Schwerbehindertengrad

Irgendwo muß doch aber mal etwas über die Dauer der Heilbewährungszeit stehen, kann doch nicht sein das wenn ich in Bremen wohne 5 jahre bekomme aber in Nürnberg nur 3 Jahre. Mir geht es nicht um die Prozente, ich benötige halt nur den Status als Schwebehinderter um in den Job reinzukommen.
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  #2  
Alt 01.07.2006, 14:29
Benutzerbild von fischbone
fischbone fischbone ist offline
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Registriert seit: 24.02.2005
Beiträge: 35
Standard AW: Aufhebung Schwerbehindertengrad

@kkater
So weit ich weiss, macht das jedes Amt anders. Ich hatte vor 2 Jahren MH / GdB 80%. Nach diesen 2 Jahren werde ich wieder auf 0% gesetzt, es sei denn ich könnte ärztl. Behandlungen auf Grund meiner Beschwerden nachweisen (Nachsorge gilt nicht). Da ich keine grossartigen Chemonachwirkungen mehr habe, werde ichs auch nicht verlängert bekommen. Mir sind allerdings Leute bekannt, die bei gleicher Diagnose/Therapie ihren GdB länger behielten. Das handelt wohl jedes Amt verschieden ab. Wenn man's negativ sehen will, kann man's "Willkür" nennen, die positive Auslegung wäre dann "Glück".

Fisch
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