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  #1  
Alt 25.07.2006, 19:11
Yess Yess ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
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Beiträge: 16
Standard AW: behindertenausweis nach krebserkrankung??

Das ist aber starker Tobak. Wie kommst Du zu so einer Feststellung. Da wäre es interessant für mich zu wissen, woher Du Deine Info hast.
Meine Info ist, daß in der Nachsorgezeit-bei mir bis 2011-der GdB bleibt. Dann geht es darum, diese Geschichte zu verlängern.
Wenn man bis dato keinen Rückfall hatte, gilt man in der Medizin als geheilt bzw. gesund.
Und dann ist die logische Folge, daß der GdB in der bisherigen Form gestrichen wird. Auf Anfrage schreibt der Arzt doch nicht-er ist gesund, aber lassen sie ihm den GdB von 100%.
Vielmehr fordert das Versorgungsamt den Arzt zur Stellungnahme auf und dann wird der GdB neu festgesetzt. Alles andere wäre ja schön, aber doch nicht real. Es sei denn, Du bist so eine Kapazität oder hast entsprechende Erfahrungen gemacht, die Dich zu so einer Aussage animieren.
In der heutigen Zeit für mich undenkbar, daß es so funktioniert.
__________________
Gruß Yess
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  #2  
Alt 26.07.2006, 10:39
Thomas Thomas ist offline
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Registriert seit: 13.03.2005
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Standard AW: behindertenausweis nach krebserkrankung??

Hallo Jess,

ich denke mal dass das in Deutschland völlig unterschiedlich gehandhabt wird. In Baden-Württemberg sind z.B. zwischenzeitlich die Landratsämter zuständig. Bei mir wurde im Jahr 2000 ein Ausweis mit 100% für 6 Jahre ausgestellt, als ich dieses Frühjahr die Verlängerung beantragte wurde mir innerhalb einer Woche der Ausweis mit dem Stempel "unbefristet verlängert" zurückgeschickt, es gab keinerlei medizinische Rückfragen o.ä., allerdings gilt meine Leukämieart als unheilbar und ich habe auch unbefristet EU-Rente.

Gruß
Thomas
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  #3  
Alt 27.07.2006, 19:18
Yess Yess ist offline
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 16
Standard AW: behindertenausweis nach krebserkrankung??

Hallo Maaren,

das mag ja so sein, aber über Deine Verlängerung oder Beibehaltung des GdB entscheidet das Versorgungsamt-nicht der Doc.
Beim Verlängerungsantrag wird aber in der Regel beim behandelnden Arzt nachgefragt, wie der Sachstand ist.

Hallo Thomas,

das es da Länderunterschiede gibt kann gut sein. Bei Dir liegt es aber etwas anders, weil Du EU-Rentner bist. Da fragt das Versorgungsamt nicht nach. Das wäre ja noch schöner.

Na ja, ich werd ja sehen, was Sache ist, spätestens 2011
__________________
Gruß Yess
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  #4  
Alt 04.08.2006, 10:00
birgit1 birgit1 ist offline
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Beiträge: 116
Standard AW: behindertenausweis nach krebserkrankung??

Hallo kkater,

es ist in der Tat so, dass der Zeitraum der Heilungsbewährung für das Non-Hodgkin-Lymphom mit 3 Jahten angesetzt ist:
- bis zum Ende der Therapie ..... 100%
- danach bei Vollremission für die Dauer von drei Jahren .....80%

sieheGdB/MdE-Tabelle 26.16

Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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