AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Petra,
richtig, mein Krankengeld ist am 6.8. ausgelaufen. Vom 7.8. an bekomme ich gem. einer Sonderregelung Arbeitslosengeld I für die Dauer bis höchstens 5.8.07. Dieses Arbeitslosengeld ist natürlich weitaus geringer als das Krankengeld. Da ich alleinstehend bin, haut die Steuer wieder ein riesiges Loch in die Finanzen und bei dieser Lohnsteuer bleibt mein Freibetrag für die Schwerbehinderung unberücksichtigt.
Deine Nervosität kann ich gut verstehen. Auch mich hält sie fest. Aber es ist wirklich gut, dass für das Verfahren beim Sozialgericht endlich Deine behandelnden Ärzte befragt werden und nicht einfach ein Gutachter nach 0815-Manier irgendeinen Eindruck von Dir abgibt.
Bei Deiner damaligen eigenen Reha wirst Du bestimmt noch nicht die Sorgen und Probleme so stark gehabt haben, wie sie jetzt aktuell sind. Denn ehrlich, hätten wir uns wirklich vorstellen können, dass wir gegen einen Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen und dann jetzt auch noch klagen müssen?
Meine Gedanken kreisen derzeit auch ständig darum, ob ich demnächst wieder eine Ablehnung in meinem Briefkasten vorfinden werde. Ebenso zerbreche ich mir auch den Kopf, ob ich tatsächlich eine Klagezeit von ein bis zu drei Jahren mit Hartz IV durchstehen könnte. Manchmal weiß ich nicht mehr, was ich machen soll bzw. was richtig ist. Eines weiß ich jedoch ganz sicher. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es mir immer noch nicht möglich, einen vollen Arbeitstag durchzustehen.
Liebe Grüße
Ingrid
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