![]() |
![]() |
|
#1
|
|||
|
|||
![]()
Habe mal eine frage zum Hamburger Modell..
Und zwar bekomme ich diese schon eine Zeit lang.. Soviel ich weiß soll das HM nicht auf die ARGE angerechnet werden.. Mein Sachbearbeiter geht aber vom Bruttoverdienst aus. Im Bruttoverdienst ist aber die förderung mit eingerechnet. Also wird die Förderung doch auf die ARGE angerechnet oder wie soll ich das verstehen?? Wäre über viele Ratschläge dankbar die mir evtl.weiterhelfen könnten.. |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Hallo hotdevil,
leider kann ich dir zu deiner Frage auch nicht weiterhelfen, bestimmt aber jemand hier im Forum. Nur habe ich auch eine Frage, vielleicht kannst du mir helfen, oder jemand anders? Wird man nach der AHB gleich wieder arbeitsfähig? Ich hoffe doch.... Und wenn, dann greift ja dieses Hamburger Modell. Jetzt würde mich aber interessieren, wie das dann mit dem Urlaub ausschaut??? Ich gehe wahrscheinlich im Januar auf Reha, wenn ich danach arbeitsfähig bin, muß ich dann gleich meinen Jahresurlaub nehmen oder erstmal arbeiten? Ich bitte euch um eine Antwort, lieben Dank, Neptunmaus ![]() |
#3
|
|||
|
|||
![]()
Hallo Neptunmaus,
ob du nach der AHB gleich wieder arbeitsfähig wirst, entscheidet der Arzt bei der AHB zusammen mit dir. Bei mir war es so, dass ich als arbeitsfähig entlassen wurde aus der AHB, das war Mitte Oktober vor 2 Jahren, habe mich dann noch bis Ende Oktober krank schreiben lassen und ab 1.11. mit dem Hamburger Modell angefangen für 2 Monate, das war sehr angenehm. Wie das mit dem alten Urlaub wird, das musst du mit deinem Arbeitgeber absprechen, ich hab ihn mir auszahlen lassen, wollte auch nicht insgesamt ein viertel Jahr wegen Urlaub fehlen (alter und neuer Urlaub zusammen). Ansonsten ist es wohl oft so, dass du deinen alten Urlaub erst mal nehmen musst, vielleicht kannst ihn auch aufteilen, du musst einfach nachfragen. Liebe Grüße Anett |
![]() |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|