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#11
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Hallo
ich habe mal meine Unterlagen durchsucht und möchte noch was zum Thema Schwerbehinderung anfügen. "Kündigungsschutz: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des integrationsamtes (§85 SGB IX). " Dazu einen Link für den vollen Wortlaut: http://www.integrationsaemter.de/web..._nr-155/i.html Ich werde den Text auch in den Thread "Schwerbehinderung" einstellen.
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Liebe Grüße Sybille |
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